Karlsruhe. .

Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde gegen das Benotungsportal für Lehrer „Spickmich“ zurückgewiesen. Demnach sind Online-Benotungen für Lehrkräfte rechtens.

Jetzt ist es auch vom Bundesverfassungsgericht bestätigt: Schüler dürfen ihre Lehrer im Internet auf der Webseite spickmich.de benoten. In dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss verwarfen die Karlsruher Richter die Verfassungsbeschwerde einer Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen. Ihre Klage gegen die Betreiber des Bewertungsportals spickmich.de war zuletzt vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht sah von einer Begründung seiner Entscheidung ausdrücklich ab (AZ: 1 BvR 1750/09).

Der BGH hatte im Juni 2009 die Lehrerbenotungen für zulässig erklärt, da sie „weder schmähend noch beleidigend“ seien. Der Persönlichkeitsschutz der Lehrerin und ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung müssten hinter das Recht auf freien Meinungsaustausch zurücktreten. Die Bewertungen seien Meinungsäußerungen, die die berufliche Tätigkeit der Klägerin beträfen. Dabei genieße der Einzelne grundsätzlich nicht den gleichen Schutz wie in der Privatsphäre. Dass die Bewertungen anonym abgegeben werden, macht sie aus Sicht des BGH nicht unzulässig. Der BGH verwies zudem auf die relativ hohen Zugangsbeschränkungen zu dem Portal.

Schulnoten für Lehrer

Der Bundesgerichtshof betonte zugleich, dass er nur über spickmich.de entschieden habe. Wie andere Bewertungsportale zu bewerten sind, sei offen. Bislang sind nach Angaben der Betreiber der Plattform mehr als 1,6 Millionen Schüler auf spickmich.de registriert.

Die Bewertungen der namentlich genannten Lehrer auf „spickmich“ entsprechen den Schulnoten 1 bis 6 und orientieren sich an Kriterien wie „cool und witzig“, „beliebt“, „motiviert“, „menschlich“, „gelassen“ und „guter Unterricht“. Aus dem Durchschnitt der von Schülern der entsprechenden Schule anonym abgegebenen Bewertungen wird eine Gesamtnote errechnet. Die klagende Gymnasiallehrerin erhielt für ihr Fach Deutsch eine Gesamtnote von 4,3. Mit ihrer Klage wollte sie erreichen, dass ihr Name, der Schulname und die unterrichteten Fächer im Zusammenhang mit einer Gesamt- und Einzelbewertung auf spickmich.de gelöscht werden.

„Transparenz für besseres Schulsystem“

Das Bundesverfassungsgericht habe bestätigt, dass sich Lehrer einer Beurteilung ihrer beruflichen Leistung im Internet stellen müssten, betonte Tino Keller, einer der Betreiber des Internetportals, am Mittwoch in Köln. „Mehr Transparenz verbessert das Schulsystem in Deutschland, und Bewertungen der Schul- und Lehrqualität sind dazu unbedingt notwendig“, ergänzte der ehemalige BWL-Student.

Der Deutsche Lehrerverband hatte das BGH-Urteil scharf kritisiert und seine Hoffnung auf das Bundesverfassungsgericht gesetzt. Verbandspräsident Josef Kraus sagte im Juni 2009, für das Schulklima seien solche Gerichtsentscheidungen nicht förderlich. Besser wäre es, wenn Schüler und Klassen ihre Kritik an Lehrern im offenen und sachlichen Dialog vorbrächten. Enttäuscht hatte auch der Verband Bildung und Erziehung (VBE) reagiert. Auf „spickmich“ würden „Aburteilungen“ von Lehrern ermöglicht, die allein auf Stimmungslagen und Meinungsmache basierten. (dapd)