Düsseldorf. Das neue Jahr bringt Änderungen – auch für Patienten, die zum Arzt oder in die Apotheke gehen. Die gute Nachricht: Es wird einfacher.

  • Egal ob beim Arzt oder in der Apotheke – 2020 ändert sich einiges im Gesundheitswesen
  • Gerade beim kostspieligen Thema Zahnersatz gibt es eine neue Regelung
  • Krankenkassen zahlen drauf – und Patienten bekommen schneller einen Termin beim Arzt
  • Der Notdienstzuschlag steigt

Vieles soll einfacher werden, manches günstiger. Rund um Arztbesuche, Apotheken und Krankenkasse müssen sich Verbraucher im neuen Jahr auf weitere Änderungen einstellen, darunter etwa die Neuregelungen zu den Terminservicestellen. Patienten soll so ein mehrmonatiges Warten auf den Arzttermin erspart werden. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erklärt die wichtigsten Umstellungen.

Ärzte, Krankenkassen – Änderungen 2020: Eine Nummer für alle Ärzte

Hilfe bei der Suche nach einem Facharzt gab es bei den Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen schon immer. Doch zum Jahreswechsel wird das Angebot ausgeweitet und bundesweit vereinheitlicht: Wer einen Termin braucht, kann künftig rund um die Uhr die 116 117 anrufen.

Länger als vier Wochen sollen Patienten dabei nicht warten müssen – ganz egal, ob es um einen Fach-, Haus- oder Kinderarzt geht, auch für die Dauerversorgung. Die Servicestellen sollen zudem in Akutfällen weiterhelfen, etwa am Wochenende.

Dauerrezept für chronisch Kranke: Bei leerer Packung nicht wieder zum Arzt

Unter bestimmten Bedingungen können Patienten mit Pflegegrad oder chronischen Krankheiten beim Arzt künftig eine sogenannte Wiederholungsverordnung bekommen. Vorteil: Ist eine Packung leer, muss man nicht sofort wieder in die Sprechstunde rennen, sondern kann sich das Medikament in der Apotheke einfach noch einmal aushändigen lassen – je nach Verordnung bis zu viermal.

Neue Kassenleistungen: Höhere Zuschüsse bei Zahnersatz

Für Zahnersatz gibt es von der Kasse bald etwas mehr Zuschuss – nämlich 60 statt 50, mit Bonusheft sogar bis zu 75 Prozent. Die Regelung tritt aber erst im Oktober 2020 in Kraft. Und: Fettabsaugen wird 2020 Kassenleistung – allerdings nur probeweise und nur unter ganz bestimmten Bedingungen. Die Kasse soll künftig bei Patientinnen mit einem schweren Lipödem, einer Fettvermehrungsstörung, das sogenannte Absaugen bezahlen. 2021 wird mit höheren Beiträgen zur Krankenversicherung gerechnet.

Früherkennungsprogramm für Gebärmutterhalskrebs startet

Frauen im Alter zwischen 20 und 65 werden ab 2020 alle fünf Jahre per Post zu einer Früherkennungsuntersuchung auf Gebärmutterhalskrebs eingeladen. Und auch das Vorsorge-Angebot selbst ändert sich ein wenig: Für Frauen zwischen 20 und 34 gibt es – wie bisher – einmal jährlich den sogenannten Pap-Test. Ab 35 soll eine neue, alle drei Jahre angebotene Kombinationsuntersuchung den bisherigen jährlichen Test ersetzen.

Neu in den Apotheken: Grippeimpfung und höherer Notdienstzuschlag

Schon seit Ende Oktober 2019 dürfen Apotheken jederzeit Botendienste anbieten – bisher ging das nur in begründeten Einzelfällen. Neu wird 2020 die Möglichkeit, sich in der Apotheke gegen die Grippe impfen zu lassen, zunächst allerdings nur im Rahmen regionaler Modellversuche.

Und bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln wird es ein klein wenig teurer, was vor allem die Krankenkassen betrifft: Der Notdienstzuschlag hierfür steigt von 16 auf 21 Cent, bei dokumentationspflichtigen Medikamenten wie Betäubungsmitteln sind es künftig 4,26 statt 2,91 Euro.

Das sind nicht die einzigen Änderungen im kommenden Jahr: Was sich 2020 noch ändert und wie sie bei Steuern, Rente und der Bahn Geld sparen. (pol/dpa)

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