Berlin. Neues Jahr, neue Gesetze. Wir haben die wichtigsten Änderungen für 2020 zusammengestellt. Es gibt eine ganze Reihe guter Nachrichten.

  • Neues Jahr, neue Regeln und Gesetze – auch 2020 wird sich in Deutschland einiges ändern
  • Einige Änderungen bringen richtig Ersparnisse für Konsumenten – wenn man weiß, wie und was
  • Die Einkommensgrenze für alle Steuersätze steigt, Gehaltserhöhungen lohnen sich mehr
  • Angehoben wird auch der Mindestlohn in Deutschland. Auch Rentner kriegen mehr
  • Es gibt auch Regeln, die schützen sollen. So werden Menthol-Zigaretten endgültig verboten

Zum Jahreswechsel und im Verlauf der nächsten Monate kommen auf Verbraucher viele Neuregelungen zu. Die wichtigsten im Überblick.

Neuregelungen 2020: Gesundheit und Ernährung

Impfpflicht: Die Impfpflicht gegen Masern ist umstritten. Doch ab dem 1. März 2020 gilt, dass Kinder vor dem Besuch einer Kita, eines Hortes, einer Schule oder sonstiger Gemeinschaftseinrichtungen gegen die Krankheit geimpft sein müssen. Gleiches gilt für das Betreuungs- und Lehrpersonal, auch für Tagesmütter unter 50 Jahren. Wer die Impfung nicht nachweisen kann, darf nicht in die Einrichtungen.

Eine Übergangsfrist gibt es für die betroffenen Kinder oder Beschäftigten, die zum Stichtag bereits eine Kita oder Schule besuchen. Sie müssen die Impfung bis zum 31. Juli 2021 nachweisen. Eine Verweigerung dieser Vorsorge wird teuer. In diesem Fall müssten die Betreffenden mit einem Bußgeld von bis zu 2500 Euro rechnen, warnt die Verbraucherzentrale (VZ) Nordrhein-Westfalen. Masern-Impfpflicht: Was Eltern jetzt wissen müssen.

Das muss man über die Masern-Impfpflicht wissen

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    Arzttermine: Patientinnen und Patienten wird die Suche nach einem Termin beim Arzt erleichtert. An die Stelle der bisher eingeschränkt und regional tätigen Terminservicestellen rückt zum Jahresbeginn die bundesweit einheitliche Notdienstnummer 116 117. Sie soll die ganze Woche über 24 Stunden am Tag erreichbar sein und auch für Notfälle zuständig sein.

    Grundsätzlich gilt: Die Wartezeit auf einen Termin beim Facharzt, Haus- oder Kinderarzt darf nicht länger als vier Wochen dauern. Damit das auch klappt, werden die Arztpraxen mehr Zeit für Kassenpatienten vorhalten müssen. Statt bisher 20 Stunden in der Woche müssen sie künftig 25 Stunden für sie dasein.

    Zahnersatz: Ab Oktober nächsten Jahres sinkt die Zuzahlung für Zahnersatz bei Krankenversicherten. Bisher gibt die Kasse grundsätzlich die Hälfte der Ausgaben dazu. Künftig werden es 60 Prozent sein, mit einem zehn Jahre lang ausgefüllten Bonusheft sogar bis zu 75 Prozent. Mehr dazu: Ärzte, Apotheken, Krankenkassen: Was sich in 2020 ändert.

    Menthol-Zigaretten: Der verstorbene Alt-Bundeskanzler und Kettenraucher Helmut Schmidt müsste im kommenden Jahr auf seinen Lieblingstabak verzichten. Im Mai läuft die Übergangsfrist für den Verkauf von Menthol-Zigaretten aus. Sie dürfen dann nicht mehr verkauft werden.

    Lebensmittelampel: Lange hat sich die Bundesregierung gegen die Einführung einer Lebensmittelampel gesträubt. Dabei handelt es sich um eine farbliche Kennzeichnung von grün bis rot, aus der sich leicht erkennen lässt, wie gesund das Produkt ist.

    Auf freiwilliger Basis dürfen Hersteller von Fertiggerichten im kommenden Jahr den so genannten Nutri-Score einsetzen. Die Kennzeichnung auf der Vorderseite der Verpackung zeigt farblich an, wie gesund oder ungesund eine Speise bei einer ganzheitlicher Betrachtung ist. Aldi und Lidl haben bereits bekanntgegeben, dass sie die Lebensmittel-Ampel einführen wollen.

    Finanzen

    Steuern: Damit Lohnsteigerungen durch einen höheren Steuertarif nicht wieder aufgefressen werden, erhöhen sich 2020 die Einkommensgrenzen für alle Steuersätze um knapp zwei Prozent. Angehoben wird auch der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer, also das steuerfreie Existenzminimum. Bei Ledigen erhöht es sich um 240 Euro auf 9408 Euro, bei Verheirateten auf 18816 Euro. Angehoben wird zudem der steuerliche Kinderfreibetrag. Er steigt um 192 Euro auf 5172 Euro.

    Muss ich eine Steuererklärung machen?

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      Reisende Arbeitnehmer profitieren auch von höheren Verpflegungspauschalen. Wer wenigstens 24 Stunden unterwegs ist darf pro Tag 28 Euro in der Steuererklärung geltend machen, bei einem kürzeren Trip sind es 14 Euro.

      Mieter einer Werkswohnung können ebenfalls auf eine Entlastung hoffen, wenn die Arbeitgeberwohnung preisgünstig ist. Zahlen die Mieter mehr als zwei Drittel der ortsüblichen Vergleichsmiete, verzichtet der Fiskus künftig auf die Versteuerung der Differenz zur Vergleichsmiete.

      Kassenbonpflicht: Ob im Restaurant oder Apotheken - ab Januar gilt in allen Geschäften in Deutschland eine Kassenbonpflicht. Jeder Händler, der eine elektronische Kasse hat, muss den Kunden einen Beleg aushändigen - und zwar unaufgefordert. Ziel ist es, den Steuerbetrug einzudämmen und Schwarzgeldeinnahmen vorzubeugen. Die Regelung ist umstritten. Nach Berechnungen des Handelsforschungsinstituts EHI werden dadurch jährlich mehr als zwei Millionen Kilometer zusätzliches Papier verbraucht. Das entspricht rund 8500 Fichten pro Jahr.
      Wichtig für die Verbraucher: Der Kunde muss den Beleg nicht mitnehmen - dies ist in anderen EU-Ländern anders. Warum der Kassenbon zur Pflicht wird.

      Arbeit und Soziales

      Mindestlohn für Azubis: Ab dem kommenden Jahr gilt für neue Auszubildende ein Mindestlohn von 515 Euro im ersten Lehrjahr. Im zweiten und dritten Jahr steigt die Untergrenze der Vergütung jeweils um 100 Euro an. Gut jeder zehnte Azubi in Deutschland wird einer Schätzung des Bundesinstituts für berufliche Bildung davon profitieren. Allerdings gilt das nicht für alle Berufseinsteiger. Wenn in der Branche ein Tarifvertrag besteht, in dem ein niedrigerer Lehrlingslohn vereinbart wurde, greift der Mindestlohn nicht.

      Mindestlohn: Geringverdiener erhalten ab Januar mehr Geld. Der Mindestlohn steigt von 9,19 Euro in der Stunde auf 9,35 Euro.

      Mehr Rente: Wie in jedem Jahr steht auch 2020 am 1. Juli eine Rentenanpassung auf der Tagesordnung. Ruheständler im Westen können auf ein Plus von 3,15 Prozent, im Osten auf 3,9 Prozent hoffen. Bei einer Rente von 1000 Euro macht das 31,50 Euro in den alten und 19 Euro in den neuen Ländern. Wie hoch das Plus genau ausfällt, wird aber erst im März festgestellt und von der Bundesregierung beschlossen. Renten steigen 2020 erneut – welche Folgen das für einige hat.

      Studenten: Der Bafög-Höchstsatz steigt mit Beginn des Wintersemesters 2020/21 um acht auf 861 Euro.

      Mehrwertsteuer: Für einige Produkte wird die Mehrwertsteuer vom Regelsatz in Höhe von 19 Prozent auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent abgesenkt. Dazu gehören E-Books, Tampons und Binden. Für die Verbraucher wird der Einkauf dadurch günstiger. Ab Januar werden die Fernfahrten mit der Bahn nur noch mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz zu belegt.

      Verkehr

      Auf der Schiene: Bahnfahrten werden zehn Prozent günstiger. Ab dem ersten Januar kostet der Super-Sparpreis für Fernreisen mit der Bahn 17,90 Euro, zwei Euro weniger als bisher. Das hat die Bahn zumindest versprochen. Neu ist auch, dass Soldaten in Uniform alle Züge ab dem 1. Januar kostenlos nutzen können.

      Bundeswehrsoldaten dürfen ab Januar kostenlos alle Züge der Deutschen Bahn nutzen - allerdings nur dann, wenn sie eine Uniform tragen. Dies gilt für Fern- und Regionalzüge. Mit der Uniform-Regelung soll die Bundeswehr auch im öffentlichen Leben präsenter gemacht werden. Vereinbart wurde die Freifahrtregel mit dem Verteidigungsministerium. Soldaten müssen für die Tickets auch keine Steuern zahlen.

      In der Luft: Fliegen wird voraussichtlich ab dem Frühjahr etwas teurer. Die Steuern auf Flugtickets steigen am 1. April für Inlandsflüge und Reisen in die EU-Staaten um fünf Euro auf 13,03 Euro. Für Flüge bis zu einer Distanz von 6000 Kilometern verlangt der Fiskus zehn Euro mehr, auf den ganz langen Strecken 18 Euro.

      Auf der Straße: Im kommenden Jahr wird die Straßenverkehrsordnung (StVo) modernisiert. Die Vorschläge von Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) sehen eine deutliche Verschärfung der Bußgelder und neue Schilder für den Radverkehr vor. Wer keine Rettungsgasse bildet, soll mit 200 Euro Bußgeld und zwei Punkten in Flensburg sowie einem Monat Fahrverbot bestraft werden, das Parken in zweiter Spur mit 55 Euro, bei einer Behinderung mit 70 Euro und einem Punkt.

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      Allerdings sind nach Auskunft des Ministeriums zwischen Bund und Ländern noch viele Regelungen strittig. Die Novelle kommt, nur wann und wie, ist noch nicht abschließend geklärt.

      Rund ums Wohnen

      Förderung für Klimaschutz: Haus- und Wohnungsbesitzer werden drei Jahre lang steuerlich gefördert, wenn sie in den Klimaschutz investieren. Unterstützung gibt es etwa für eine neue Heizung oder gedämmte Wände und Decken, sofern das Gebäude älter als zehn Jahre ist.

      20 Prozent der Kosten können über drei Jahre verteilt von der Steuerschuld abgezogen werden, die Kosten für Energie­berater sogar zu 50 Prozent. Für das Aus­tauschen einer Öl­heizung gibt es Zuschüsse von 40 Prozent.

      Kaminfeuer erlischt: Für manche alte Kamin- und Kachelöfen schlägt spätestens Ende 2020 das letzte Stündlein. Anlagen mit einer Typprüfung bis Ende 1994 müssen nachgerüstet oder dürfen nicht mehr betrieben werden. Finden sich keine Unterlagen mehr über den Schadstoffausstoß, wird ein Schornsteinfeger benötigt, der die entsprechenden Messungen vornimmt. Sind die Werte in Ordnung, darf das Feuer weiter glimmen.

      Strompreise: Die Kosten für Elektrizität steigen im kommenden Jahr kräftig an. Grund dafür sind einerseits die Kosten für die Förderung von Ökostrom (EEG-Umlage), andererseits höhere Gebühren für die Durchleitung des Stroms durch die Netzbetreiber.

      Wohngeld: Ab dem 1. Januar steigt das Wohngeld und es bekommen rund 180.000 weitere Haushalte ein Anrecht auf die Unterstützung. Wie hoch der Zuschuss ist, hängt von verschiedenen Faktoren wie der Größe der Wohnung oder Zahl der Bewohner ab. Im Durchschnitt erhalten Mieter oder berechtigte Wohnungseigentümer statt bisher 147 Euro künftig 196 Euro. Wohngeld: So prüfen Sie Ihren Anspruch auf den Zuschuss.

      Weitere Änderungen und Details hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zusammengefasst.