Essen. . Das EU-Parlament debattiert über ein Verbot der “Panoramafreiheit“. Was man wo fotografieren und im Internet teilen darf, ist von Land zu Land verschieden.

Der Begriff der "Panoramafreiheit" dürfte den wohl meisten bis dato kaum begegnet sein. Dabei hat jeder damit tun: wenn man, etwa jetzt gerade im Urlaub, Fotos zum Beispiel von bekannten Gebäuden macht und die im Internet auf Facebook, Instagram und Co. veröffentlicht. Denn eine Panoramafreiheit gibt es längst nicht in allen Ländern. Aber, was bedeutet das denn nun? Und worüber wird da gerade in der EU in Sachen Panoramafreiheit debattiert? Einige Antworten:

Was, bitte, ist denn überhaupt "Panoramafreiheit"

Wo immer man etwas fotografiert, berührt man Schutzrechte, auch wenn man Fotos nur 'privat' macht: abgelichtete Personen genießen Persönlichkeitsrechte und bei "Sachaufnahmen", etwa von Bau- oder Kunstwerken, gilt beispielsweise das Urheberrecht. Bei Gebäuden oder Kunstwerken jedoch ist man in vielen Ländern vor rechtlichen Problemen geschützt - durch die "Panoramafreiheit".

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Sie schränkt unter bestimmten Bedingungen das Urheberrecht etwa von Architekten oder Künstlern ein, sodass man deren Werke fotografieren und - darum geht es vor allem - verbreiten darf, ohne rechtliche Probleme befürchten zu müssen. Ausnahmen gibt es bei der kommerziellen Nutzung solcher Fotos. Auch kann das Eigentums- oder Hausrecht die Panoramafreiheit einschränken - oder auch erst ermöglichen.

Wie ist die Panoramafreiheit in Deutschland geregelt?

Ziemlich liberal. Was an "bleibenden Werken auf öffentlichem Grund" ohne Hilfsmittel wie etwa Leiter oder Kamera-Drohne zu sehen ist, unterliegt im Großen und Ganzen der Panoramafreiheit, so steht es in §59 Urheberrechtsgesetz (Ausnahmen siehe oben). Ein Selfie vor dem Brandenburger Tor im Internet zu posten oder zu teilen ist kein Problem - zumal die urheberrechtliche "Schutzdauer" für den Berliner Touristenmagneten längst abgelaufen ist.

So können Werke grob gesagt nach spätestens 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers von jedermann verwendet werden, weil dann die Schutzdauer abgelaufen ist; natürlich gibt es auch hier einige rechtliche Feinheiten. Ausnahmen gelten etwa für temporäre Werke; bei der berühmten Reichstagsverhüllung durch den Künstler Christo 1995 in Berlin galt die Panoramafreiheit zum Beispiel nicht.

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Was macht das Posten von Gebäude-Fotos rechtlich heikel?

Beispiel Gebäude: Bauwerke sind urheberrechtlich geschützt. "Das zu erkennen ist schon mal nicht einfach und für Laien kaum zu erfahren", sagt der Kölner Medienrechtsexperte Christian Solmecke. Hinzu kommt: "Bei Facebook beispielsweise übertragen Nutzer automatisch Lizenzen an das Netzwerk. Die Fotos können damit grundsätzlich auch kommerziell genutzt werden. Streng genommen läge somit bereits beim Hochladen der Fotos bei Facebook eine kommerzielle Nutzung vor" - und die ist von der Panoramafreiheit meist nicht gedeckt.

Wo im Ausland kann ich frei fotografieren und posten? 

Die Panoramafreiheit ist neben Deutschland und Österreich in insgesamt 15 Ländern in Europa rechtlich ähnlich liberal geregelt. In einigen anderen Ländern allerdings ist sie eingeschränkt oder gar nicht vorhanden. Beispiele:

  • In Spanien, Portugal, Tschechien, Polen, Schweden, der Schweiz, der Slowakei, in der Türkei, in Slowenien, Serbien und Mazedonien, muss man beim Teilen zum Beispiel von Urlaubs-Selfies vor berühmten Bauwerken nicht mit Problemen rechnen.
  • In den Niederlanden, Großbritannien, Irland und Österreich gilt die Panoramafreiheit sogar für das Innere von öffentlichen Gebäuden.
  • In Dänemark, Norwegen und Finnland gilt die Panoramafreiheit nur für Gebäude. Die bekannte Meerjungfrau in Kopenhagen zum Beispiel darf aus Urheberrechtsgründen nicht fotografiert und dann im Internet geteilt werden.
  • Ganz anders sieht die Situation in Frankreich, Belgien, Luxemburg, Italien, Bosnien-Herzegowina, Rumänien, Bulgarien, Albanien und Griechenland aus. Hier gibt es keine Panoramafreiheit.

Eine sehr gute Übersicht - in englischer Sprache - über die Urheberrechts-Regelungen in mehr als 140 Ländern weltweit findet sich bei Wikimedia Commons unter dem Stichwort "Freedom of Panorama".

Darf ich in Frankreich oder Italien keine öffentlichen Gebäude fotografieren?

Fotografieren darf man solche Bauwerke schon, soweit das von öffentlichem Grund aus geschieht oder der Eigentümer es nicht verbietet. Kritisch aber wird es, wenn man solche Fotos weiterverbreitet, etwa auf sozialen Netzwerken. Das ist streng genommen in Frankreich und Italien rechtlich nicht erlaubt, bzw. eingeschränkt: In Belgien etwa, heißt es, dass Fotos nur dann kein Problem darstellen, wenn das Gebäude - etwas das Brüsseler Atomium - bloß als "Beiwerk" im Hintergrund auftaucht.

Und: auch in Frankreich und Italien läuft die urheberrechtliche Schutzdauer nach einigen Jahrzehnten ab. Beim Kolosseum in Rom also dürfte kein Architekt mehr die Verbreitung auf Facebook abmahnen lassen wollen. Und das Selfie vor dem Eiffelturm in Paris kann man ebenfalls ohne schlechtes Gewissen auf Facebook posten - wenn es tagsüber aufgenommen wurde. Die nächtliche Illumination des Eiffelturms hingegen ist ein Kunstwerk und urheberrechtlich geschützt.

Wie geht man bei Sehenswürdigkeiten im Ruhrgebiet mit dem Thema Panoramafreiheit um? 

Im Europaparlament findet sich derzeit wohl keine Mehrzeit für die Verschärfung des Urheberrechts in puncto Panoramafreiheit. Aber selbst wenn es tatsächlich darauf hinauslaufen sollte, dass das Urheberrecht nach EU-Vorgabe auch in Deutschland verschärft werden müsste - beim Regionalverband Ruhr, Träger etwa der "Route der Industriekultur", kann sich Sprecher Jens Hapke nicht vorstellen, dass man dort das Posten von Fotos von Halden, Tetraeder oder alten Zechen untersagen würde. Im Gegenteil: "Wir haben ein Interesse daran, dass die Motive weiter verbreitet werden", sagt Hapke.

Solche Motive seien "Top-Botschafter für das Ruhrgebiet". Auch bei der Industriedenkmalstiftung in Dortmund, Träger der Kokerei Hansa und elf denkmalgeschützter ehemaliger Zechenanlagen mag man Fotos von Freizeitfotografen nicht einschränken: "Besucher sind jederzeit eingeladen, zu fotografieren und zu posten", sagt Sprecherin Marita Pfeiffer. Klare Ausnahme jedoch sind bei allen Industriedenkmälern Fotos und Filmaufnahmen zur gewerblichen Nutzung. Sie müssen genehmigt werden. Facebook-Posts von Privat werden nicht als kommerzielle Nutzung interpretiert.

Warum ist die Panoramafreiheit jetzt Thema in der EU?

Weil es sinnvoll ist, die nationalen Bestimmungen EU-weit zu vereinheitlichen, sagt Julia Reda, Abgeordnete der Piratenpartei aus Berlin. Im Rechtsausschuss des Europaparlaments wurde dazu ein "Initiativbericht" ausgearbeitet, den Reda als zuständige "Berichterstatterin" vorgelegt hat.

Am 9. Juli soll das Europäische Parlament darüber abstimmen. Die Panoramafreiheit ist darin nur einer von vielen Aspekten zur Novellierung des Urheberrechts. Ausgerechnet in diesem Punkt aber fand Reda keine Mehrheit für ihren Vorschlag, die Panoramafreiheit EU-weit so weit zu liberalisieren, wie etwa in Deutschland oder Österreich. Statt dessen wurde der Vorschlag auf Betreiben eines französischen EU-Parlamentariers ins Gegenteil gedreht: die Verschärfung der Panoramafreiheit, wie etwa in Frankreich und Italien.

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Droht jetzt ein Gesetz, dass die Panoramafreiheit EU-weit abschafft?

Soweit ist es noch lange nicht. Wenn das EU-Parlament über die Vorschläge zur Novellierung des Urheberrechts abgestimmt hat, kommt damit noch nicht ein Gesetz auf den Weg. Das Abstimmungsergebnis wird der EU-Kommission vorgelegt, genauer: Günther Oettinger, dem zuständigen EU-Kommissar für Digitale Wirtschaft und Gesellschaft. Er hat sich ohnehin zum Ziel gesetzt, bis Ende 2015 eine Novelle der Rechtsvorschriften zum digitalen EU-Binnenmarkt vorzulegen, die dann im EU-Parlament beraten wird. Dort ist auch die Angleichung des Urheberrechts Thema und, als ein Punkt von sehr vielen, die Panoramafreiheit.

Was kann man gegen eine Verschärfung der Panoramafreiheit tun? 

Die Berliner EU-Abgeordnete Julia Reda rät auf ihrer Webseite: "Ruf deine Abgeordneten an, schick ihnen eine Postkarte, kontaktiere sie in sozialen Netzwerken und erklär ihnen, warum es dir wichtig ist, dass der öffentliche Raum für alle nutzbar bleibt und dass er frei bleibt von restriktiven Lizenzbedingungen". Auf Wikipedia findet sich dazu ein Appell in Form eines Offenen Briefes an EU-Parlamentarier. Auch wurde unter anderem eine E-Petition auf dem Portal change.org gestartet. Das zeigt offenbar Wirkung: Wenige Tage vor der Abstimmung im EU-Parlament wird berichtet, dass die Verschärfung des Urheberrechts bei der Panoramafreiheit derzeit wohl keine Mehrheit im Parlament finden würde.

Sollte ich schon jetzt in bestimmten Länder besser keine Fotos von Gebäuden posten?

Aus Sicht der Europa-Parlamentarierin Julia Reda liegt genau hier das Problem: Eigentlich muss man sich keine Sorgen machen, auch nicht in den Ländern, in denen es keine Panoramafreiheit gibt, heißt es aus ihrem Büro in Berlin. Es gebe keine Erkenntnisse, dass eventuelle Versöße tatsächlich geahndet würden. "Wer soll das auch überprüfen?" Letztlich aber wird, wer einmal Kenntnis davon hat, dass es eine "Panoramafreiheit" gibt, in bestimmten Ländern in der EU vom schlechten Gewissen geplagt. Auch deshalb hält es Reda für gut, wenn die europäischen Richtlinien zur Panoramafreiheit vereinheitlicht werden - aber bitte nicht verschärft.