Essen. Beim Datenschutzgipfel beraten Experten über wirksame Maßnahmen zum Schutz von Daten. Schutz, den ein Rentner aus Neukirchen-Vluyn nicht hatte. Das kam ihn teuer zu stehen, nachdem das Gericht der einstweiligen Verfügung wegen illegaler Verbreitung eines Bushido-Lieds zugestimmt hatte.
Hätte er seinen W-LAN-Anschluss gesichert, wäre nichts passiert. Jetzt ist es zu spät. Der Rentner muss zahlen und das nicht zu knapp. Er wurde beschuldigt, illegal ein Lied von dem Berliner Rapper Bushido heruntergeladen und weiterverbreitet zu haben. Der 67-Jährige bestreitet die Vorwürfe.
„Rentner gegen Bushido“ lautete die Schlagzeile, als das Düsseldorfer Landgericht der einstweiligen Verfügung gegen den Rentner zustimmte. Martin W. soll zu Anfang des Jahres einen Song des Rüpel-Rappers nicht nur heruntergeladen, sondern auch illegal über eine Tauschbörse weiterverbreitet haben.
Den ersten Brief erhielt er im März. Darin enthalten war die Aufforderung, das Lied nicht weiter zu verbreiten und umgehend 400 Euro zu zahlen. „Das habe ich natürlich nicht eingesehen. Bis zu dem Tag, an dem ich das Schreiben mit den Anschuldigungen bekam, wusste ich weder, wer Bushido ist, noch kannte ich dieses Lied oder die Tauschbörse“, schildert der Rentner sein Unverständnis. „Das habe ich auch so über meinen Anwalt verlauten lassen.“ Mit den Folgen auf seine Rückantwort hatte Martin W. nicht gerechnet. „Es dauerte nicht lange, da bekam ich eine einstweilige Verfügung vom Gerichtsdiener nach Hause gebracht“, berichtet er gegenüber DerWesten. Das Gerichtsschreiben wies ihn darauf hin, die Weiterverbreitung sofort zu unterlassen oder er könne mit einer Geldstrafe von bis zu 250.000 Euro rechnen.
Voreingestellte Sicherheitseinstellung ändern
Nach wie vor bestreitet Martin W. die Vorwürfe. „Schon die 400 Euro zu verlangen, für etwas, das ich nicht getan habe, war ja schon eine Zumutung“, sagt er. Er habe zwar einen Internetanschluss und auch einen Router, „aber ich hatte doch keine Ahnung, was man unter der Sicherung einer Leitung versteht“, beschreibt er sein Problem. Er hätte sein W-LAN, das er über den Router nutzt, sichern müssen. „Schon beim Kauf des Gerätes sollte nachgefragt werden, was getan werden muss, um mit diesem Gerät sicher ins Internet zu gehen“, empfiehlt Matthias Gärtner vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). „Wenn die Erklärung zu kompliziert erscheint, kann man sich zuerst im Freundes- oder Verwandtenkreis Hilfe holen. Es gibt aber auch Kurse an Volkshochschulen und etliche Internetseiten zu dem Thema“, so Gärtner.
Das wusste Martin W. nicht. „Sicherung war für mich immer die Sicherung des Computers. Mit Virenschutzprogrammen oder Ähnlichem, so dass ich nicht ausspioniert werden kann“, erzählt der Rentner. „Dass ich mein kabelloses Netzwerk gesondert schützen muss, das war mir nicht klar.“ Er hätte seinen Router durch ein Passwort und eine entsprechende Verschlüsselung schützen können. Denn „wenn an den voreingestellten Sicherheitseinstellung keine Änderung vorgenommen werden, dann ist es für Fremde sehr einfach sich ebenfalls über den Router einzuwählen“, schildert Matthias Gärtner.
Passwort, Verschlüsselung und Netzwerkname
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Das Router-Passwort sollte nicht zu einfach sein. „Am besten sollte es aus acht oder mehr Zeichen bestehen und nicht nur Buchstaben, sondern auch Sonderzeichen enthalten“, erklärt Gärtner. Dabei empfiehlt er Eselsbrücken. „Zum Beispiel kann man sich einen Satz wie ‚morgens stehe ich auf und putze mir die Zähne’ gut merken“, veranschaulicht er den Trick. Das Passwort lautet dann „msiaupmdz“. Für das Wort „und“ könne dann einfach das Und-Zeichen auf der Tastatur benutzt werden. Das Passwort lautet dann: „msia&pmdz“.
Zur Verschlüsselung gibt es unterschiedliche Verfahren. WEP, WPA und WPA2. „Da es sich bei WEP um eine nicht sichere Verschlüsselung handelt, die mittlerweile binnen einer Minute geknackt werden kann, sollte nur noch WPA oder WPA2 eingesetzt werden“, erklärt Informatikprofessor Dr. Norbert Pohlmann von der FH-Gelsenkirchen. Die neueren Methoden WPA und WPA2 werden allerdings nicht von allen Betriebssystemen unterstützt. „Dafür gibt es in der Regel aber Extra-Programme, so genannte Patches, die dafür sorgen, dass die WPA-Verschlüsselungen auch bei älteren Betriebssystemen funktionieren“, sagt Gärtner. Doch Verschlüsselung und Passwort sind noch nicht alles. Um ganz sicher zugehen, soll auch noch der Name des Netzwerkes geändert werden.
Telefonanschluss auf anderen Namen ändern lassen
Inzwischen hat der Rentner seine Verbindung gesichert. Die einstweilige Verfügung hat aber nach wie vor Bestand. Martin W. macht sich Sorgen. „Wenn irgendwo noch mal das Lied in Verbindung mit meiner IP auftaucht, dann kann es finster für mich werden“, erklärt er. Deswegen hat er seinen Telefonanschluss auf einen anderen Namen ändern lassen.
Bushido verkündet auf seiner Homepage: „Ich werde immer sagen, was ich denke. Wer die Wahrheit nicht vertragen kann, soll mir nicht meine Zeit stehlen.“ Zum Fall des Rentners will er aber nichts sagen, was er denkt. Auf Nachfrage antwortet sein Management: „Bushidos Antwort darauf lautet: Kein Kommentar.“