München. Wer seinen WLAN-Zugang nur unzureichend absichert, dem drohen empfindliche Abmahnungen oder sogar Gerichtskosten.

Wer seinen WLAN-Zugang nur unzureichend absichert, dem drohen empfindliche Abmahnungen oder sogar Gerichtskosten. Denn wenn Fremde über einen offenen Zugang rechtswidrige Inhalte herunterladen oder verbreiten, kann der Inhaber des Internetanschlusses für diese Rechtsverletzungen belangt werden, wie die Zeitschrift «ChannelPartner» (Ausgabe 18/2009) warnt. Oftmals werden die Funknetzwerke aus Bequemlichkeit oder technischer Unwissenheit der Besitzer entweder gänzlich unverschlüsselt oder mit der heute als unsicher anzusehenden WEP-Verschlüsselung betrieben.

Im Falle einer Urheberrechtsverletzung können Rechte-Inhaber nur die IP-Adresse des Netzanschlusses mit dem genutzten WLAN feststellen. Die Identitäten der unberechtigten Nutzers bleiben unbekannt. Laut Zeitschrift werden Anschlussinhaber bei Beweis der eigenen Unschuld dennoch als sogenannter «Störer» auf Unterlassung in Anspruch genommen. Grund dafür ist, dass die anonym begangenen Rechtsverletzungen durch unterlassene Sicherungsmaßnahmen ermöglicht wurden. Der Netzzugang sollte deshalb unbedingt mit der als sicher geltenden WPA- oder WPA2-Verschlüsselung betrieben werden. (ddp)