NRW. In NRW dürfen wieder Hecken getrimmt werden. Wie lange noch und welche Regeln für den Beschnitt der Gewächse gilt - hier im Überblick.

  • Heckenschnitt-Verbot in NRW: Sieben Monate im Jahr dürfen Hecken nicht geschnitten werden.
  • Mit dem 1. Oktober können bestimmte Gewächse wieder getrimmt werden.
  • Was Gärtner und Gartenbesitzer zum Schnitt- und Fällverbot wissen sollten, jetzt hier.

Seit Oktober ist das jährliche Fäll- bzw. Beseitigungsverbot wieder aufgehoben. Bis Ende Februar können damit Hecken und Bäume wieder beschnitten werden.

Das Verbot von u.a. Heckenschnitten gilt vom 1. März bis zum 30. September. Welche Regeln für den Beschnitt von Gartengewächsen laut NRW-Umweltministerium gelten, hier im Überblick.

Heckenschere frei: Seit dem 1. Oktober darf das grüne Begrenzungsgewächs in NRW wieder getrimmt werden.
Heckenschere frei: Seit dem 1. Oktober darf das grüne Begrenzungsgewächs in NRW wieder getrimmt werden. © FUNKE Foto Services | Michael Dahlke

Warum gilt ein Schnittverbot für Hecken in NRW?

Der Grund: Mit den milderen Temperaturen kommen die ersten nistenden Vögel, Nagetiere und Insekten und lassen sich etwa in Hecken nieder. Auch Bäume, Sträucher, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze dürfen in dieser Zeit nicht abgeschnitten, „auf den Stock“ gesetzt oder beseitigt werden. Dadurch sollen die notwendigen Brut- und Nisträume für die Tierwelt erhalten bleiben. Wer sich diesen Regeln widersetzt, riskiert Bußgelder.

Für Bäume gilt dieser Schutz allerdings nur, wenn sie nicht im Wald, auf Holzplantagen oder auf gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, so das Umweltministerium.

Vom 1. März bis zum 30. September gilt laut NRW-Umweltministerium ein zeitlich befristetes Fäll- bzw. Beseitigungsverbot. Denn oft befinden sich Vogelnester in den Hecken.
Vom 1. März bis zum 30. September gilt laut NRW-Umweltministerium ein zeitlich befristetes Fäll- bzw. Beseitigungsverbot. Denn oft befinden sich Vogelnester in den Hecken. © NRZ | GLISSON, Roy

Muss ich ganz auf die Gartenpflege verzichten?

Auch Gartenbäume sind somit von dem Verbot ausgenommen. Voraussetzung: Man muss zweifelsfrei ausschließen, dass in dem Baum Vögel brüten oder belegte Nester vorhanden sind. Der Schutz betrifft also vor allem Bäume, die in der freien Landschaft oder an Straßen stehen. Aber auch hier gibt es eine Ausnahme: Wenn ein Baum die Verkehrssicherheit gefährdet, darf er gefällt werden.

Ganz verzichten muss trotz Einschränkungen niemand auf die Gartenpflege. Auch bei Hecken sind schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt. Übersetzt heißt das, dass man die Hecken nicht über den Zuwachs des letzten Jahres hinaus beschneiden soll. Auch hierbei ist unter anderem darauf zu achten, dass nistende Vögel nicht gestört werden.

Wann ist die beste Zeit, um eine Hecke zu pflanzen?

Wie wichtig Hecken für den heimischen Garten sind, macht der Naturschutzbund (Nabu) deutlich. So filtern sie Staub, Schmutz und schädliche Abgase. Zudem wirken sie lärmdämpfend. Sie bieten Schutz vor negativen Umwelteinflüssen und sind gleichzeitig Lebensraum zahlreicher Tiere.

Die beste Zeit um eine Hecke zu pflanzen sind die Monate Oktober bis November oder März bis April. Der Nabu rät, dass immergrünes Gehölz bereits im August bis September gepflanzt werden soll, damit es sich vor dem Winter noch gut einwurzelt.

Übrigens: Konkrete Fragen zur Gehölzpflege, zum Heckenschnitt oder zur örtlichen Baumschutzsatzung beantwortet auch die Kommunal- und Kreisverwaltung vor Ort.

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