München. Der Jugendschutz im privaten und im öffentlich-rechtlichen Fernsehen muss nach Ansicht von Bayerns Medienwächter Siegfried Schneider künftig einheitlich gehandhabt werden. Im Interview spricht der Vorsitzende der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) über mögliche Reformvorschläge.
Welches Fernsehprogramm ist für Kinder geeignet? In der Frage wird in Deutschland mit zweierlei Maß gemessen. Private Fernsehsender werden von der Kommission für Jugendmedienschutz beaufsichtigt, während öffentlich-rechtliche Anstalten ihre eigenen Jugendschutzbeauftragten entscheiden lassen. Im Interview mit der Nachrichtenagentur dpa forderte der Vorsitzende der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), Siegfried Schneider, deshalb eine einheitliche Regelung.
Seine Forderung will Schneider, der auch Präsident der Bayerischen Landeszentrale für Neue Medien (BLM) ist, in die Novelle des Staatsvertrages zum Jugendmedienschutz einbringen. Sie soll im Juni in der Rundfunkkommission beraten werden. Bis 19. Mai können sich auch die Bürger an der Diskussion beteiligen.
Herr Schneider, eine Ihrer Forderungen sind gleiche Maßstäbe für private und öffentlich-rechtliche Fernsehsender beim Jugendschutz. Was stört sie an der bisherigen Regelung?
Siegfried Schneider: Es ist schwer nachzuvollziehen, warum private Fernsehanbieter von einer unabhängigen, externen Kommission begleitet und geprüft werden, die öffentlich-rechtlichen aber den Jugendschutz im internen Verfahren regeln. Schließlich gilt die gesetzliche Grundlage für alle. Deshalb sollten auch beide Seiten einbezogen werden - etwa durch eine Öffnung der KJM für Vertreter der öffentlich-rechtlichen Sender. Bis dahin wäre es wichtig, dass die Entscheidungskriterien so transparent bei allen sind, dass man ähnliche Entscheidungen treffen kann.
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Frage: Sind die öffentlich-rechtlichen Anstalten verhandlungsbereit?
Schneider: Auf grünes Licht werden wir da sicher noch lange warten. Aber wir stehen in Kontakt mit den Jugendschutzbeauftragten. Es gibt ein paar Fälle, bei denen wir den Eindruck haben, dass nach unseren Kriterien ein strengerer Maßstab angewandt worden wäre. Beispielsweise sind Sendungen in öffentlich-rechtlichen Programmen zur besten Sendezeit gelaufen, die wir bei einem Privatsender beanstandet hätten.
Private Sender können bei der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) Altersfreigaben für ihre Sendungen beantragen. An diese Entscheidungen ist die KJM als Aufsichtsgremium grundsätzlich gebunden. Wie könnte eine einheitliche Jugendschutzkontrolle auch bei den Öffentlich-Rechtlichen funktionieren?
Schneider: Der Jugendschutzbeauftragte hätte eine Funktion wie die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen. Aber darüber wäre noch eine Instanz, die prüft, ob die Jugendschutzbestimmungen eingehalten werden. Die Jugendschutzbeauftragten werden dadurch natürlich nicht überflüssig. Im Gegenteil, ihnen würde dadurch sogar senderintern der Rücken gestärkt. (dpa)