Köln. Kurz vor dem Start der Casting-Show “Deutschland sucht den Superstar“ zeigte RTL im April einen Beitrag über Alkohol- und Sex-Exzesse auf einem Partyschiff in Mexiko. Das rief die Jugendschützer auf den Plan. Nun hat der Sender Ärger - und ist nicht alleine mit Verstößen gegen den Jugendschutz.

Alkohol- und Sex-Exzesse auf einem Partyschiff in Mexiko - mit diesem Beitrag hat sich der Kölner Privatsender RTL Ärger eingehandelt. Gezeigt wurde er in der Sendung "Explosiv Weekend" am Samstag, 6. April, um kurz nach 20 Uhr. Vor den Fernsehgeräten saßen höchst wahrscheinlich auch viele Kinder, denn im Anschluss lief die Casting-Show "Deutschland sucht den Superstar".

Die Prüfgruppe der Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) sei nun zu dem Ergebnis gekommen, dass der Beitrag des Senders RTL gegen den Jugendschutz verstoße, erklärte eine Sprecherin der zuständigen Niedersächsischen Landesmedienanstalt. RTL konnte am Mittwoch keine Antworten zu dem Fall geben.

Bis zu 500.000 Euro Bußgeld dürfen kassiert werden

Nun müsse sich RTL bis Ende August bei der Kommission zu dem Vorfall äußern. Voraussichtlich im September oder Oktober werde eine Entscheidung der Prüfgruppe erwartet. Je nach Schwere des Verstoßes müsse RTL mit einem Bußgeld rechnen. Die Obergrenze liegt dabei bei 500.000 Euro. Das bisher höchste verhängte Bußgeld betrug 100.000 Euro. Dafür muss ein Sender mehrfach massiv gegen den Jugendschutz verstoßen haben.

Im ersten Halbjahr 2013 hat die KJM 16 Verstöße von Fernsehsendern und Internetangeboten gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag festgestellt.

ProSiebens "Unter fremden Decken" verunsichere Kinder mit Sexualpraktiken

So strahlte ProSieben die Doku "Unter fremden Decken - Auf der Suche nach dem besten Sex der Welt" um 20.15 Uhr aus. Die KJM bemängelte, dass mehrere Szenen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren "überfordern oder verunsichern, weil sie die dargestellten Sexualpraktiken nicht einordnen können."

In einem weiteren Fall verstieß ProSieben gegen die Jugendschutzbestimmungen: Der Sender zeigte zwei Folgen der Show "Joko gegen Klaas" morgens um 7 Uhr. Die KJM kritisiert, dass Kinder unter zwölf Jahren zu riskanten Aktionen und Mutproben animiert werden könnten. "Die Folgen dürfen erst ab 20 Uhr ausgestrahlt werden", so die KJM.

Ebenfalls problematisch sah es die Kommission, dass der Sender Viva die erste Folge der Dokusoap "Party Bruder!" um 16 Uhr zeigte. "Dabei werden Frauen auf der verbalen Ebene abgewertet und lediglich als Sexualpartnerinnen dargestellt. Die Episode beinhaltet Verhaltens- und Handlungsmuster, die von Kindern unter zwölf Jahren nicht eingeordnet werden können", befand die KJM.

Keine Jugendschutz-Sperre - das ist besonders bei Pay-TV-Sendern ein Problem

Der Sender TNT Film verstieß gegen den Staatsvertrag, weil er den Spielfilm "American History X" ohne Jugendschutz-Vorsperre um 20.15 Uhr ausstrahlte. Da der Film eine FSK-Freigabe ab 16 Jahren hat, hätte er so erst ab 22 Uhr ausgestrahlt werden dürfen, so die KJM.

Ebenfalls ohne Vorsperre zeigte der Pay-TV-Kanal MGM den Spielfilm "Geschändet und geliebt" in seinem Tagesprogramm. Die Gewaltszenen könnten Kinder unter zwölf Jahren in ihrer Entwicklung beeinträchtigen, teilte die KJM mit. Ohne Vorsperre dürfe der Film erst ab 20 Uhr ausgestrahlt werden.

Einen Verstoß sah die KJM auch beim Sky. Der Pay-TV-Sender zeigte um 12.45 Uhr ohne Jugendschutz-Sperre eine Episode der Krimiserie "Soko Wien", die eine FSK-Freigabe ab zwölf Jahren hat. Die Gewalt- und Bedrohungsszenen könnten jüngere Kinder beeinträchtigen, urteilte die Kommission. Ohne Vorsperre darf Sky die Episode erst ab 20 Uhr zeigen.