Berlin. Hessens Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) sieht im neuen Rundfunkbeitrag ein Problem für die Justiz. Nach der Reform der Rundfunkgebühr muss nun auch für jeden Richterarbeitsplatz mit Computer an die GEZ gezahlt werden. Darin sieht Hahn eine Schieflage des Systems.
Der neue Rundfunkbeitrag belastet offenbar auch die Justiz in erheblichem Maß. Der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) äußerte in einem Brief an ARD, ZDF und die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) sein Unverständnis über die Ausgestaltung und finanziellen Auswirkungen des Beitrags für die hessische Gerichtsbarkeit, wie die "Bild"-Zeitung berichtet.
So muss nach der Reform der Rundfunkgebühr auch für jeden Richterarbeitsplatz mit Computer an die GEZ gezahlt werden.
Hahn spricht von einer Verzehnfachung des Beitrags für die ordentliche Gerichtsbarkeit in Hessen. Habe das Land 2012 noch 5.910 Euro an Rundfunkbeiträgen für Oberlandesgerichte, Landgerichte und Amtsgerichte entrichtet, seien es in diesem Jahr 60.770 Euro. Prozentual noch stärker sei der Anstieg bei den Fachgerichten.
Statt 984 Euro im vergangenen Jahr würden 2013 gleich 14.959 Euro für Verwaltungsgerichte, Sozialgerichte, Arbeitsgerichte und Finanzgerichte fällig. Aber auch für die Staatsanwaltschaften habe sich der Betrag versiebenfacht. Insgesamt müsse die hessische Justiz in diesem Jahr 118.877 Euro an Rundfunkbeiträgen zahlen.
Hahn kritisierte in dem Schreiben: "Was eigentlich als gerechte Abgabe pro Haushalt gedacht war, entpuppt sich als ein El Dorado für die öffentlichen Rundfunkanstalten." Wenn man jeweils als Arbeitnehmer, Kunde im Geschäft und Privatperson zur Kasse gebeten werde, sei das System "schlicht in Schieflage". (dapd)