Köln. .

Paul Kirchhof kam zur Uni Köln, um für die kommende Haushaltsabgabe für die öffentlich-rechtlichen Sender zu werben. Nebenher watschte er ARD und ZDF für ihre TV-Werbung ab. Er befürchtet zu große Nähe zum Kommerz: „Wer zahlt, schafft an.“

Der ehemalige Verfassungsrichter Professor Paul Kirchhof sieht Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk kritisch. In einem Vortrag an der Uni Köln empfahl der Heidelberger Steuerrechtler, ARD und ZDF sollten „kritisch nachdenken“, ob sie sich auch künftig neben der Rundfunkgebühr über Werbung finanzieren wollen. Er sieht die Gefahr von Abhängigkeit: „Wer zahlt, schafft an.“

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk darf werktags vor 20 Uhr Werbung schalten, im Fernsehen wie im Hörfunk. Werbung und Sponsoring machen sechs Prozent der Einnahmen aus.

Kirchhof betonte, ARD, ZDF und Deutschlandfunk müssten unabhängig sein von politischen Eingriffen. Zudem müssten sie Distanz zur Wirtschaft halten. Zur Unabhängigkeit von kommerziellen Einflüssen gehört für Kirchhof auch, dass die Quote nicht der alleinige Maßstab für Sendungen sein dürfe. Die Öffentlich-Rechtlichen seien keine Wirtschaftsbetriebe, sondern ein „Kulturgut“.

Höhe der Gebühr sollte „maßvoll berechnet“ werden

Stabiler Beitrag

NRW-Medienministerin Angelica Schwall-Düren (SPD) sprach sich gestern in Köln ebenfalls für die Haushaltsgebühr aus. Ihre Höhe bleibe stabil, die Gebührengerechtigkeit werde verbessert, die Gebühr sei leicht zu erheben, komme beinahe ohne private Daten aus und sei überdies technologieoffen.

Kirchhof nutzte seinen Vortrag, um, wie bereits in einem Gutachten, für die 2013 kommende Finanzierung der Öffentlich-Rechtlichen pro Haushalt zu werben. Bisher ist eine Gebühr pro Empfangsgerät fällig. Diese Form der Finanzierung entspricht laut Kirchhof nicht mehr der Realität. In vielen Haushalten stehen seiner Erfahrung zufolge mehrere Geräte, die Rundfunk empfangen können. Dazu zählte er nicht nur Fernseher und Radios, sondern auch Rechner und mobile digitale Geräte wie Smartphones.

Kirchhof will das Entgelt der Bürger für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Beitrag verstanden wissen. Ihm liege die typisierende Annahme zugrunde, dass das Angebot von ARD, ZDF und Deutschlandfunk von allen genutzt werden könne. Die Höhe des Entgelts solle maßvoll berechnet werden, sagte Kirchhof. Zudem müsse ihr ein angemessenes Rundfunk-Angebot entgegenstehen.

Wahlvolk informieren

Der Beitrag richte sich aber nicht nach der tatsächlichen Nutzung, sondern nach der Möglichkeit der Nutzung. Er sei einer Kurtaxe vergleichbar. Ausnahmen von der Zahlungspflicht will Kirchhof über das Sozialrecht geregelt sehen.

Die neue Finanzierung der Öffentlich-Rechtlichen dürfe für die Bürger nicht teurer werden als bisher, sagte Kirchhof. Derzeit sind in der Regel pro Monat rund 18 Euro an Rundfunkgebühren fällig. Kirchhof will die – wie er sagte – allgemeine Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Systems erhalten. Dafür müsse es alle mit Informationen versorgen, um das Wahlvolk urteilsfähig zu machen.