Berlin. .

Medienaufseher rügen jetzt doch zwei Folgen der umstrittenen RTL-2-Dokuserie „Tatort Internet“. In zwei Folgen wurden die potenziellen Täter nicht hinreichend unkenntlich gemacht, so dass sie von ihrem sozialen Umfeld durchaus identifizierbar waren.

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) hat zwei Folgen der umstrittenen RTL-2-Sendung „Tatort Internet - Schützt endlich unsere Kinder“ beanstandet. Nach Einschätzung einer Expertengruppe der Landesmedienanstalten, die insgesamt vier Folgen geprüft hat, verstoßen die ausgestrahlten Sendungen gegen die im Rundfunkstaatsvertrag verankerten Programmgrundsätze, da sie die Persönlichkeitsrechte nicht hinreichend wahren. Das erklärte die Kommission für Zulassung und Aufsicht privater Fernsehsender (ZAK) am Dienstag in Berlin.

In der Anfang Oktober gestarteten Sendereihe wurden mutmaßliche Pädophile im Netz mithilfe von Lockvögeln und versteckter Kamera entlarvt. Das Format hatte heftige Kritik, aber auch Zustimmung ausgelöst, etwa durch die Deutsche Polizeigewerkschaft und den Bund Deutscher Kriminalbeamter. Die Reihe war am Montagabend zu Ende gegangen.

Vom Umfeld identifizierbar

RTL-2-Geschäftsführer Jochen Starke sagte: „Ziel von „Tatort Internet“ war es, möglichst viele Menschen für das Thema Gefahren für Kinder im Internet zu sensibilisieren und Prävention zu betreiben. Dass uns das gelungen ist, bestätigt die Relevanz der Sendung und ist ein großer Erfolg.“ Zu einer möglichen Fortsetzung konnte der Sender noch keine Angaben machen.

Die ZAK kritisiert, dass die Redaktion nicht ausreichend sicher gestellt hat, dass die dargestellten Personen nicht durch Dritte öffentlich bloßgestellt werden können. So wurden laut ZAK in den beiden ersten Folgen der RTL-2 Serie (7. und 11.Oktober) die potenziellen Täter nicht hinreichend unkenntlich gemacht, so dass sie von ihrem sozialen Umfeld durchaus identifizierbar waren.

In den beiden anderen geprüften Formaten (18. und 25. Oktober) wurden die Informationen zu den mutmaßlichen Tätern von der Redaktion so weit reduziert, dass kein Verstoß gegen das Rundfunkrecht vorliegt.

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), die die Sendungen unter jugendmedienschutzrechtlichen Gesichtspunkten geprüft hatte, hatte keine Verstöße feststellen können. Die Vorsitzenden der ehrenamtlichen Gremien der Landesmedienanstalten haben das Thema auf die Tagesordnung der Gremienvorsitzendenkonferenz gesetzt: Unter anderem soll darüber diskutiert werden, wie man in journalistisch vertretbaren Formen mit solchen sensiblen Themen umgehen kann.

Über die Medienkommission ZAK

Nach Angaben von RTL 2 erreichten die zehn Folgen von „Tatort Internet“ im Schnitt 1,17 Millionen Zuschauer. Bei der werberelevanten Zielgruppe der 14- bis 49-Jährigen lag der Marktanteil bei 6,7 Prozent. Das Format war auch von Stephanie zu Guttenberg unterstützt worden, der Frau von Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) und Präsidentin von „Innocence in Danger“ in Deutschland, einem Verein gegen Kindesmissbrauch. Der ehemalige Hamburger Innensenator Udo Nagel hatte „Tatort Internet“ mitpräsentiert.

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) setzt sich aus den gesetzlichen Vertretern (Direkto-ren, Präsidenten) der 14 Landesmedienanstalten zusammen. Der Direktor der geschäftsführenden Anstalt hat auch den Vorsitz der ZAK. Seit dem 1. September 2008 ist der DLM-Vorsitzende Thomas Langheinrich – Präsident der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) – auch Vorsitzender der ZAK. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht ist abschließend zuständig für die Zulassung bundesdeutscher Rundfunkveranstalter. Darüber hinaus werden Fragen der Zulassung und Kontrolle bundesweiter Veranstalter, Plattformregulierung sowie die Entwicklung des Digitalen Rundfunks bearbeitet. (mit dapd)