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Ein Plan sorgt für Unruhe. Die Medienexperten der Unionsfraktion im Bundestag haben einen sogenannten Ältestenrat zur Sicherung der Qualität in Funk und Fernsehen gefordert. Widerspruch kam prompt. Die Länder wollen sich die Zuständigkeit für den Rundfunk nicht wegnehmen lassen.
Der medienpolitische Sprecher der Union im Bundestag, Wolfgang Börnsen, hatte die Idee eines Ältestenrates in Umlauf gebracht: „Er dürfte sich nicht nur mit den über 50 Radio- und 19 Fernsehprogrammen der öffentlich-rechtlichen Anstalten befassen, sondern müsste auch die privaten Anbieter einbeziehen“, umriss Börnsen die Aufgaben der geplanten Einrichtung. Zur Begründung meinte er: „Kritiker sehen aber auch eine Tendenz zur Verflachung, Vereinfachung und persönlichen Herabsetzung und zu fehlendem Respekt vor der Menschenwürde. Solche Tendenzen sind für unsere Demokratie gefährlich.“
Umstritten waren zuletzt vor allem Formate des Privatfernsehens wie „Bauer sucht Frau“, „Deutschland sucht den Superstar“, aber auch „Tatort: Internet“.
Börnsen Vorstoß sorgte – vorsichtig ausgedrückt – für verhaltene Begeisterung. So polterte der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) gegenüber dem „Spiegel“, die Idee sei „abwegig und nebenbei auch verfassungswidrig“. Der Bund habe da gar keine Kompetenzen; sie lägen bei den Ländern. „Wer so etwas fordert, hat schlicht keine Ahnung. Außerdem hat kein Bundestag, kein Landtag und keine Regierung das Recht, über die Qualität des Programms zu entscheiden“. Dafür gebe es die Gremien der Rundfunkanstalten, fügte Beck hinzu.
Auch die Rundfunkrat-Chefin des NDR, Dagmar Gräfin Kerssenbrock, ging auf Gegenkurs zu Börnsen. Er verkenne, dass sich die Binnenkontrolle durch die Rundfunkräte weiterentwickelt und über Jahrzehnte bewährt habe. Die Qualitätskontrolle der öffentlich-rechtlichen Programme und seine Einlösung sei „originäre Aufgabe“ der Rundfunkräte. Kerssenbrock: „Wir brauchen für diese Aufgabe Menschen aus der Mitte der Gesellschaft, aber keinen abgehobenen Ältestenrat.“
Auch Kerssenbrocks Amtskollegin beim WDR, Ruth Hieronymi, reagierte zurückhaltend auf den Börnsen-Plan. Sie befürwortet nach Angaben eines Sprechers zwar auch eine stärkere gesellschaftliche Debatte über die Qualität der Medien. Aber sie spreche sich nachdrücklich gegen die Einrichtung eines Ältestenrats aus. Stattdessen verwies Hieronymi auf die geltenden Rundfunkgesetze.
Länder zuständig
Tatsächlich fällt der öffentlich-rechtliche Rundfunk in die Zuständigkeit der Bundesländer. Die Alliierten wollten es so, um einen staatlich kontrollierten Einheitssender zu verhindern, der in der Nazi-Zeit lediglich Propaganda verbreitet hatte.
Selbst die Aufsicht über die Privatsender ist föderal organisiert. Und dabei sollte es auch bleiben, wie Jürgen Brautmeier, Chef der Landesmedienanstalt (LfM) NRW in Düsseldorf, meint. Zugleich aber machte er sich für eine stärkere Zusammenarbeit der deutschen Medienaufseher stark.
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