Montreal/Berlin. Erstmals haben die Erben des jüdischen Kunstsammlers Max Stern ein als NS-Raubkunst geltendes Gemälde über den Kunsthandel zurückerhalten. Das Kölner Auktionshaus Van Ham vermittelte die Rückgabe des Bildes. Der Kanadische Erbverwalter zeigte sich über die deutsche Unterstützung begeistert.

Die kanadischen Erben des Düsseldorfer Kunsthändlers Max Stern haben ein von den Nazis geraubtes Gemälde zurückerhalten. "Nie zuvor haben wir eine solch' entschlossene Antwort des deutschen Kunstmarktes erhalten, wenn es um geraubte Kunst ging", sagte Clarence Epstein von der Concordia-Universität in Montréal. Das Kunstwerk des Landschaftsmalers Andreas Achenbach (1815-1910) sei Sterns Erben feierlich in der Kanadischen Botschaft in Berlin übergeben worden.

Nachdem das Bild zusammen mit zwei weiteren Gemälden im Frühjahr auf der Liste des Kölner Auktionshauses Van Ham als Raubkunst erkannt worden war, kontaktierte das New Yorker Büro für die Rückerstattung von Ansprüchen aus dem Holocaust (HCPO) das Auktionshaus. HCPO ist ein Partner von Epstein, der an seinem Institut gemeinsam mit der McGill-Universität von Montréal und der hebräischen Universität von Jerusalem Sterns Testament vollstreckt.

Insgesamt erhielt Sterns Familie bislang elf Werke zurück

Der Besitzer des Gemäldes erklärte sich den Angaben zufolge auf Van Hams Anfrage hin freiwillig bereit, das Achenbach-Gemälde der Concordia-Universität zu überlassen - ohne dazu gesetzlich verpflichtet zu sein. Die Eigner der anderen beiden Bilder lehnten dagegen ab und zogen die Werke von der Auktion zurück.

Stern war 1937 gezwungen worden, seine Kunstgalerie zu schließen. Er musste über 400 Kunstwerke zum Niedrigpreis verschleudern, um seine Emigration über Großbritannien nach Kanada zu finanzieren. Das Achenbach-Gemälde ist das insgesamt elfte Kunstwerk, das Sterns Familie zurück erhielt. (afp/dpa)