An Rhein und Ruhr. NRW-Kulturministerium prüft, ob künftig auch ehrenamtlich geführte Büchereien Fördergelder beantragen können. Bislang ist Förderung an hauptamtliche Mitarbeiter geknüpft.
Das NRW-Kulturministerium macht den landesweit gut 1450 ehrenamtlich geführten Bibliotheken in Kirchengemeinden und anderen Einrichtung Hoffnung auf finanzielle Unterstützung. „Derzeit wird sowohl mit Blick auf ein Kulturfördergesetz als auch im Blick auf neue Richtlinien für die Bibliotheksförderung geprüft, ob und wie das ehrenamtlich geführte Büchereiwesen gefördert werden kann“, teilte das Ministerium der NRZ auf Anfrage mit. Mit einer Online-Petition setzen sich in diesen Wochen ehrenamtlich tätige Bücherei-Mitarbeiter dafür ein, dass nicht - wie bislang - nur von hauptamtlichen Kräften geleitete Bibliotheken Zugriff auf die Landesmittel haben. Jährlich fördert das Land die Bibliotheksarbeit mit 3,2 Millionen Euro.
Vera Steinkamp, Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft der kirchlichen öffentlichen Büchereien, bestätigte, dass die kirchlichen Büchereien in die Erarbeitung neuer Förderrichtlinien eingebunden seien. „Die Frage der Hauptamlichkeit steht jedoch nach wie vor im Raum.“ Es gehe nicht um ein Gegeneinander von haupt- und ehrenamtlicher Arbeit, betonte Steinkamp, aber um einen „Wettbewerb auf Augenhöhe um die Förderung der innovativsten Projekte“. So lange das „K.o.-Kriterium“ der Hauptamtlichkeit nicht durch andere Kriterien ergänzt werde, „fühlen wir uns noch nicht in richtiger Weise mitbedacht“, so Steinkamp. Sie hofft deshalb auf neue politische Gespräche nach der Landtags-Konstituierung und der Regierungsbildung.