Köln. .
Die RTL-2-Sendung „Tatort Internet“ gerät immer stärker in die Kritik, nachdem ein Beschuldigter identifiziert wurde. Der Leiter einer Jugendhilfeeinrichtung wurde bereits entlassen. Ein Presserechtler bezeichnet das Format als rechtswidrig.
Nach dem Bekanntwerden der Identität eines eigentlich unkenntlich gemachten Mannes in der RTL-2-Sendung „Tatort Internet“ steht das Format immer mehr in der Kritik. „Das halte ich für klar rechtswidrig“, sagte der Presserechtler Carsten Brennecke dem Juristenportal „Legal Tribune Online“. Die Medien müssten verhindern, dass der Mann an den Pranger gestellt werden könne. „Dass man einen Menschen mit bestimmten Informationen im Internet identifizieren kann, muss ein TV-Sender wissen. Er hat alles zu unterlassen, was es der Öffentlichkeit und selbst dem unmittelbaren persönlichen Umfeld des mutmaßlichen Täters ermöglicht, diesen zu erkennen.“
Entlassung und Hausverbot für den Beschuldigten
In der Sendung gehen Stephanie zu Guttenberg, Ehefrau von Verteidigungsminister Karl-Theodor, und der frühere Hamburger Innensenator Udo Nagel Sexualtätern im Netz auf die Spur. Eine Journalistin gibt sich darin als minderjähriges Mädchen in Internetchats aus, um mit mutmaßlichen Kinderschändern in Kontakt zu treten. Dokumentiert werden dann Treffen der Männer mit ihren vermeintlichen Chatpartnerinnen. Dabei werden sie von einem Filmteam gestellt. Die Person wird gepixelt, außerdem wird die Stimme verzerrt.
Dennoch wurde die Identität eines Mannes bekannt, weil der Sender zu viele Informationen über ihn preisgegeben hatte. Der Leiter einer Jugendhilfeeinrichtung des Caritasverbands Würzburg wurde daraufhin von seiner Tätigkeit entbunden und mit einem Hausverbot belegt, wie die Caritas mitteilte. Zwar sei es nach derzeitigen Erkenntnissen zu keinem körperlichen Kontakt gekommen, der Trägerverein könne jedoch das Verhalten des Leiters nicht dulden. Die Heimaufsicht sei informiert worden, eine strafrechtliche Überprüfung werde eingeleitet.
Bei den Männern handele es sich ausdrücklich nicht um verurteilte Straftäter, sagte Brennecke. „Es handelt sich vielmehr um Männer, die sich allenfalls in einem sehr frühen Anfangsstadium beziehungsweise in einem Vorbereitungsstadium zu einer möglichen Straftat befanden. Solche Männer sind nicht rechtlos.“ (dapd)