München. Die Kunstsammlung von Cornelius Gurlitt gehört dem Kunstmuseum Bern. Das Amtsgericht München hat den Antrag einer Gurlitt-Cousine abgelehnt.

Das Kunstmuseum Bern ist nach Ansicht des Amtsgerichtes München rechtmäßiger Erbe der Kunstsammlung von Cornelius Gurlitt. Das Gericht lehnte den Antrag einer Gurlitt-Cousine auf einen Erbschein ab. "Das Gericht hält das Testament von Cornelius Gurlitt, in dem er das Kunstmuseum Bern zum Alleinerben eingesetzt hat, für wirksam", hieß es am Donnerstag in einer Mitteilung des Gerichtes. "Dem Einwand der Cousine, dass der Erblasser Cornelius Gurlitt zum Zeitpunkt der Testamentserstellung testierunfähig gewesen sei, folgte das Gericht nicht."

Gurlitt-Cousine will Urteil anfechten

Der Erbschein für das Museum kann nach Gerichtsangaben aber erst ausgestellt werden, wenn die Entscheidung rechtskräftig ist. Die Anwälte der Cousine Uta Werner kündigten an, die Begründung des Gerichts prüfen und dann entscheiden zu wollen, ob Rechtsmittel eingelegt werden. Dazu hat Werner einen Monat Zeit.

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Cornelius Gurlitt, der mit seiner umstrittenen Sammlung monatelang im Zentrum einer hitzigen Debatte um Nazi-Raubkunst stand und im Mai 2014 starb, hatte sein komplettes Vermögen in seinem Testament dem Kunstmuseum Bern hinterlassen. Seine Cousine zweifelte an, dass Gurlitt beim Verfassen dieses Testamentes im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte war und erhob selbst Anspruch auf den Nachlass - zu Unrecht, wie das Nachlassgericht jetzt entschied. (dpa)