Horstmar..
Den Abschuss von Kanadagänsen am Horstmarer See, den die Stadt im Zusammenhang mit der Verunreinigung des Gewässers ins Gespräch gebracht hat, hält der Naturschutzbund (Nabu) Nordrhein-Westfalen für keine Lösung. Ein Umdenken bei Bürgern und Verwaltung sowie ein Umlenken der Tiere empfiehlt der Umweltverband.
„Das Problem haben viele Städte im Land und es ist hausgemacht“, erklärt Pressesprecherin Birgit Königs. „Erst werden die Gänse und ihre Jungtiere verhätschelt und dann wundert man sich, dass sie sich ansiedeln und vermehren.“ Das größte Problem sei, dass die Tiere verbotenerweise von Spaziergängern, meist mit altem Brot, gefüttert werden. „Wer das macht, schadet ihnen gleich mehrfach“, beschreibt Königs. „Die Gänse werden angelockt und sorgen in der Folge für Probleme wie am Horstmarer See, oder sie gehen ganz erbärmlich ein, weil sie das ,Futter’ nicht vertragen.“ Bürger sollten das beachten, Behörden kontrollieren. „Das wäre der erste Schritt, um die Population nicht weiter anwachsen zu lassen“, meint die Nabu-Sprecherin.
„Umlenken effektiver, abschießen billiger“
Effektiv und dauerhafter als der Abschuss sei außerdem „das Umlenken der Tiere“. Man könne sie gewaltlos vergraulen – durch Zäune, Hecken und „im Prinzip schon einfach dadurch, den Rasen wachsen zu lassen, denn sie fühlen sich nur auf kurzrasigen Flächen wohl“. Bei der Suche nach Ersatzflächen für die Gänse müsse das allerdings auch beachtet werden. Der Nabu Düsseldorf habe von Gänseexperten ein Gutachten zu dem Thema erstellen lassen, das diese Möglichkeit als Erfolg versprechend beschreibe. „Die Stadt hat sich allerdings trotzdem zum Abschuss entschlossen, weil Jagen billiger ist als das Personal für alternative Methoden“, berichtet Königs. Die Kanadagans sei keine geschützte Tierart, aber während der Brutzeit im Mai und Juni sei die Jagd verboten. Innerhalb der Stadt brauche man eine Ausnahmegenehmigung.
Zunächst sind aber die Bürger gefragt. „Leute, die tierlieb sind, sollten die Finger in der Tasche lassen, auch im Winter“, sagt Kreis-Pressesprecherin Constanze Rauert. „Die Natur hat für jedes Tier rund ums Jahr Nahrungsmittel vorgesehen, und bei Gänsen und Enten gehört Brot nicht dazu.“ Das Kreis-Veterinäramt weise immer wieder auf die Problematik hin, Kontrollen seien Sache der städtischen Ordnungsbehörde.
In der „Verordnung der Stadt Lünen über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung“ ist nach Auskunft von Fachabteilungsleiter Eberhard Rieß das Verbot der Fütterung von Wildtauben, Enten und Schwänen enthalten. Ein Verstoß dagegen kann eine Geldbuße von bis zu 2 000 Euro kosten. „Kanada-Gänse gab es hier offenbar noch nicht, als die Verordnung erlassen wurde“, so Rieß. Deshalb gebe es zwei Möglichkeiten: die Verordnung ändern oder im Fall der Gänse eine so genannte Ordnungsverfügung anwenden, wenn jemand beim Füttern erwischt wird – ein Instrument für akute Gefährdungssituationen. Kontrollen seien allerdings bisher selten, „wir reagieren auf Hinweise aus der Bevölkerung“, so Rieß.