Hannover. Wer einen Badeunfall beobachtet, sollte nur dann einen Rettungsversuch unternehmen, wenn er ausgebildeter Rettungsschwimmer ist. Andernfalls bringt sich der Retter selbst in Gefahr. Mit Hilfe eines schwimmenden Gegenstandes wie einem Rettungsring kann der Ertrinkende sicher an Land gezogen werden.
Wer Augenzeuge eines Badeunfalls wird, alarmiert am besten zuerst den Rettungsdienst über den Notruf 112. Den Versuch, einen Ertrinkenden aus dem Wasser zu bergen, sollte nur unternehmen, wer ausgebildeter Rettungsschwimmer ist. Alle anderen bringen sich dabei nur selbst in Gefahr, warnt der Landesverband Niedersachsen/Bremen der Johanniter-Unfall-Hilfe. Denn in seiner Panik könne der Verunglückte um sich schlagen oder den Helfer unter Wasser ziehen. Besser sei es daher, ihm einen schwimmenden Gegenstand wie einen Rettungsring zu reichen und damit zu versuchen, ihn an Land zu ziehen.
Der Verunglückte muss gewärmt werden
Vor dem Ertrinken Gerettete kühlen den Angaben zufolge schnell aus. Sie werden daher möglichst umgehend gewärmt, zum Beispiel mit trockenen Handtüchern, Decken, Bekleidung oder der Rettungsdecke aus dem Erste-Hilfe-Kasten im Auto. Ist der Verunglückte bewusstlos, atmet aber, sollte er in die stabile Seitenlage mit überstrecktem Kopf gebracht werden. Atmet er nicht mehr, müssen Helfer umgehen mit der Herz-Lungen-Wiederbelebung beginnen. Diese ist solange fortzusetzen, bis der Notarzt eintrifft oder der Betroffene wieder zu atmen beginnt. (dpa)