Berlin. Für viele Jogger ist laufen ohne Musik unvorstellbar. Wer nicht auf antreibende Rhythmen verzichten will, sollte zumindest die Lautstärke regeln. Dazu rät der Verkehrsrechtsausschuss des Deutschen Anwaltvereins. Denn ist die Musik zu laut und es kommt zu einem Unfall, haben Jogger eine Teilschuld.
Hören Jogger beim Laufen Musik, tragen sie besser keine Kopfhörer, die Umgebungsgeräusche filtern. Denn damit stehen die Chancen schlecht, das warnende Hupen eines Autos oder das Martinshorn eines Rettungswagens zu hören.
Kommt es deshalb zu einem Unfall, muss der Jogger mit einer Teilschuld und obendrein mit einem Bußgeld rechnen, erklärt Gesine Reisert vom Verkehrsrechtsausschuss des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Die Musik sollte daher auch nicht zu laut sein. Weil Jogger rechtlich als Fußgänger gelten, dürfen sie grundsätzlich im Straßenverkehr per Kopfhörer Musik hören. (dpa)