Heilbronn. Eine Frau, der von Geburt an eine Hand und der Unterarm fehlten, beantragte bei ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme für eine spezielle Prothese. Doch die Kasse lehnte ab und wollte nur für ein günstigeres Modell zahlen. Gegen diese Entscheidung klagte die Frau vor dem Sozialgericht Heilbronn.
Patienten müssen sich nicht automatisch mit einer preiswerten Prothese zufriedengeben. Bietet eine teurere Prothese echte Vorteile und nicht nur mehr Komfort, muss die Krankenkasse die Kosten übernehmen. Das entschied das Sozialgericht Heilbronn (Az.: S 15 KR 4576/11), wie der Deutsche Anwaltverein mitteilt.
Der Fall: Einer jungen Frau fehlten von Geburt an die linke Hand und der linke Unterarm. Bei ihrer Krankenkasse beantragte sie die Übernahme der Kosten für eine spezielle Unterarmprothese zu einem Gesamtpreis von gut 45.000 Euro. Es handelt sich dabei um eine elektrisch angetriebene Prothese, die mit der natürlichen Muskelspannung der Haut gesteuert wird. Die Krankenkasse lehnte den Antrag ab: Die Frau könne auch mit einer rund 29.000 Euro günstigeren Prothese, bei der nur drei Finger bewegt werden können, versorgt werden. Gegen die Entscheidung klagte die Frau.
Das Urteil: Das Sozialgericht verurteilte die Krankenkasse, die Kosten für die spezielle Unterarmprothese zu übernehmen. Sie sei erforderlich, um die Behinderung auszugleichen. Es bestünden wesentliche Gebrauchsvorteile gegenüber der preiswerteren Unterarmprothese. Denn bei dem teuren Modell könnten alle fünf Finger bewegt werden. Hierdurch werde das Alltagsleben der Frau deutlich erleichtert und ihre rechte Hand entlastet. (dpa)