Darmstadt. Bei Profifußballern der ersten vier Spielklassen können Meniskusschäden als Berufskrankheit anerkannt werden. Aufgrund der sportartspezifischen Kniebelastung reichen dafür drei Jahre als Profisportler aus, um eine Meniskuserkrankung auf die sportliche Betätigung zurückzuführen, urteilte das Hessische Landessozialgericht.

Meniskusschäden können bei Profifußballern als Berufskrankheit anerkannt werden. Dies betrifft Spieler der obersten vier Spielklassen, befand das Hessische Landessozialgericht (Az.: L 9 U 214/09), wie die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Denn infolge der mehrere Jahre andauernden oder häufig wiederkehrenden Tätigkeit, werden die Kniegelenke überdurchschnittlich belastet.

Der Fall: Ein Profifußballer erlitt nach mehrjähriger Tätigkeit als Lizenzspieler einen Meniskusschaden am rechten Knie. Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung als Berufskrankheit ab. Die Meniskuserkrankung sei nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit auf die berufliche Tätigkeit des Fußballspielers zurückzuführen, da keine ausreichende Belastungsintensität vorgelegen habe.

Überdurchschnittlich belastende Tätigkeit für Kniegelenke

Das Urteil: Das Gericht verurteilte die Berufsgenossenschaft zur Anerkennung der Meniskuserkrankung als Berufskrankheit. Der unter professionellen Bedingungen betriebene Fußballsport stelle zumindest in der 1. bis 4. Liga eine die Kniegelenke überdurchschnittlich belastende Tätigkeit dar.

Aufgrund der sportartspezifischen Kniebelastung reichten dafür schon drei Jahre als Profisportler aus. Dann sei eine Meniskuserkrankung mit ausreichender Wahrscheinlichkeit auf die sportliche Betätigung zurückzuführen. (dpa)