Hamm. Im Jahr 2008 wurde bei einer Patientin eine schwere Brustkrebserkrankungen diagnostiziert. In den Jahren zuvor hatte ihr Arzt keine Auffälligkeiten feststellen können. Wegen fehlerhafter Behandlung verklagte die Frau ihren Arzt vor dem Oberlandesgericht Hamm daraufhin auf Schadenersatz und Schmerzensgeld.
Das Oberlandesgericht in Hamm hat einen Frauenarzt aus Sundern vom Verdacht einer fehlerhaften Behandlung freigesprochen. Laut einem am Dienstag veröffentlichen Urteil (Az. 26 U 88/12 vom 17. September) hatte eine an Brustkrebs erkrankte Patientin Schmerzensgeld und Schadenersatz über rund 65.000 Euro und eine monatliche Rente über 1000 Euro einklagen wollen.
Ihr Arzt hatte bei ihr im Jahr 2008 eine schwere Brustkrebserkrankung entdeckt. Sie verlor eine Brust und musste sich einer Chemo- und Strahlentherapie unterziehen. In den Jahren 2006 und 2007 hatte es bei Tast- und Sonografie-Untersuchungen noch keine Auffälligkeiten gegeben.
Ein Gutachter konnte keine fehlerhafte Beurteilung oder Behandlung erkennen. "Es ist nicht bewiesen, dass der Krankheitsverlauf der Klägerin weniger gravierend verlaufen wäre, wenn eine Brustkrebserkrankung bereits im Jahre 2007 diagnostiziert worden wäre", so das Gericht. Im August hatte ein anderer Senat des OLG einen Frauenarzt aus Dorsten für einen zu spät erkannten Brustkrebs nach einem Behandlungsfehler haftbar gemacht (Az.: 3 U 57/13 vom 12. August). (dpa)