Essen. Frauen, denen mangelhafte Brustimplantate der Firma Poly Implant Prothèse (PIP) eingesetzt wurden, können auf eine Entschädigung hoffen. Ein französisches Gericht hat dem TÜV-Reihnland nun eine Mitverantwortung für das körperliche Leid der Betroffenen zugesprochen.
Nach dem Brustimplantate-Urteil gegen den TÜV Rheinland sind die Chancen von Betroffenen auf Schadenersatz gestiegen. Frauen, deren Implantate der Firma Poly Implant Prothèse (PIP) geplatzt sind, könnten unter Umständen Geld vom deutschen Prüfdienstleister bekommen, wie die Fachanwältin für Medizinrecht Regine Cramer erklärt. Voraussetzung sei, dass ihnen ein körperlicher Schaden entstanden ist. Frauen, die ihr unversehrtes Implantat vorsichtshalber entfernen haben lassen, dürfen nicht auf Schadenersatz hoffen.
Keine Aussicht auf Schadenersatz haben auch Betroffene mit geplatzten Implantaten, die an Krebs erkrankt sind. In noch keinem Gerichtsverfahren sei nachgewiesen worden, dass defekte Implantate Brustkrebs verursachten, betont die Fachanwältin.
Ein Gericht hat erstmals dem TÜV Rheinland eine Mitverantwortung im Skandal um minderwertige Brustimplantate gegeben. Rund 1600 betroffene Frauen und sechs Händler hatten gegen den Prüfdienstleister geklagt. Er müsse nun "den Schaden der Importeure und der Opfer" ausgleichen, entschied die Kammer im französischen Toulon. (dpa)