Nürnberg. Eine gute Beziehung zwischen Patient und Therapeut ist wichtig, um den Erfolg einer Psychotherapie zu erhöhen. Doch was passiert, wenn die Therapie aufgrund von Krankheit seitens des Psychologen plötzlich abgebrochen werden muss? Welche Rechte Patienten in einem solchen Fall haben, erfahren Sie hier.

Läuft eine Psychotherapie gut, ist die Beziehung zwischen Patient und Arzt oder Psychologe geprägt von Vertrauen und regelmäßigen Sitzungen über Monate hinweg.

Doch manchmal wird diese Beziehung unterbrochen. Nicht etwa aufgrund von persönlichen Differenzen, sondern weil das Leben auch außerhalb der Therapie weitergeht: Was können Patienten tun, deren Therapeut auf längere Zeit krank wird oder im Extremfall stirbt? Vielleicht steht auch ein überraschender Ortswechsel an – aus familiären oder beruflichen Gründen. Laut Kassen und Experten ist das weitere Vorgehen immer eine Einzelfallentscheidung.

"Grundsätzlich gibt es jederzeit die Möglichkeit, einen Therapeuten zu wechseln, zum Beispiel, wenn keine Aussicht auf Erfolg besteht, man nicht miteinander klarkommt, aber eben auch, wenn eine längere Unterbrechung zu erwarten ist, die den Therapieerfolg gefährden könnte", sagt Timo Harfst, wissenschaftlicher Referent bei der Bundespsychotherapeutenkammer.

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Das bestätigt Claudia Schlund von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). "Eine Psychotherapie ist aber immer personengebunden und kann nicht einfach von einem anderen Therapeuten übernommen werden, wie das etwa bei anderen Ärzten und Behandlungen möglich wäre", sagt die Beraterin aus Nürnberg.

Therapeut muss keinen Ersatz stellen

"Fällt der Therapeut nun aus, etwa wegen Krankheit, ist er verpflichtet, dies der Kasse zu melden und sollte im Sinne des Behandlungsvertrages auch den Patienten informieren", rät Schlund. Er müsse jedoch keinen Ersatz stellen. "Generell ist bei Psychotherapeuten keine Vertretung möglich, etwa im Urlaub, wie das bei anderen Ärzten üblich ist."

Es gebe jedoch Ausnahmen: "Für den Fall des eigenen Todes, bei langer, schwerer Krankheit oder bei Trauerfällen in der Familie kann man als Therapeut eine Vertretung bestimmen. Dann ist ein Übergang gegebenenfalls ohne Neuantrag bei der Kasse möglich." Der Patient müsse dieses Vertretungsangebot aber nicht annehmen.

Ein Recht auf schnelle Übernahme bei anderen Therapeuten gibt es nicht. "Psychotherapeuten sind nicht verpflichtet, jemanden, der bereits anderweitig eine Therapie angefangen hatte, vorzuziehen oder zu übernehmen", sagt Harfst. "Natürlich prüfen sie die Dringlichkeit und den Leidensdruck des Patienten und wägen dies ab, sollten sie eine Warteliste führen."

Doch wenn es ein neuer Therapeut sein soll oder muss – hat ein Patient nur ein Anrecht auf noch nicht absolvierte Stunden oder gar mehr? "Die zunächst festgelegte Obergrenze ist nicht die allerhöchste Obergrenze", erläutert Harfst. "Es können zusätzliche Stunden notwendig sein, um einen neuen Therapiekontakt aufzubauen. Zudem hat der Patient erneut Anspruch auf probatorische Sitzungen."

Verlängerung der Therapie möglich

Krankenkassen empfehlen, sich umgehend zu melden, wenn die Therapie abgebrochen oder unterbrochen werden muss. "Von dem Psychotherapeuten würde ich dokumentieren lassen – vorausgesetzt, er ist noch in der Lage dazu –, warum der Wechsel stattfinden muss", rät Michaela Hombrecher von der Techniker Krankenkasse in Hamburg.

Je nachdem, wie schwer den Patienten der Wechsel treffe, müssten individuelle Lösungen angestrebt werden. "Falls kein neuer Therapeut gefunden wird, können wir eventuell bei der Suche unterstützen." Vielleicht sei vorübergehend ein Aufenthalt auf einer Station, einer Krisenpension oder einer Tagesklinik notwendig.

Es sei möglich, die noch offenen Stunden auf einen anderen Therapeuten zu übertragen, sofern Qualifikation und Therapieform übereinstimmten. "Wenn die maximale Therapiestundenzahl noch nicht ausgeschöpft ist, kann auch eine Verlängerung der Therapie beantragt werden", fügt Hombrecher hinzu. (dpa/tmn)