Bonn. In der EU gibt es ein neues Kennzeichen für Arzneimittel. Ein schwarzes Dreieck und ein erläuternder Satz weist in der Packungsbeilage auf Medikamente hin, die unter Beobachtung stehen. Vor allem neue Arzneimittel sind mit dem Hinweis ausgewiesen, da es noch wenig Informationen zu ihnen gibt.
Es gibt ein neues Kennzeichen für überwachte Medikamente. Diese sind an einem auf der Spitze stehenden schwarzen Dreieck und dem Satz "Dieses Arzneimittel unterliegt einer zusätzlichen Überwachung" in der Packungsbeilage zu erkennen. Das teilt das BfArM mit. Damit ausgewiesen sind zum Beispiel Produkte, die neu auf dem Markt sind und zu denen deshalb weniger Informationen als zu anderen Arzneimitteln existieren.
Nutzen nachweislich größer als Risiken
Die Kennzeichnung bedeute nicht, dass das Medikament unsicher ist, betont die Behörde. Denn auf den Markt gelangten nur Mittel, deren Nutzen nachweislich größer sei als ihre Risiken. Da aber beispielsweise das Wissen über Nebenwirkungen oder Wechselwirkungen bei einem mit dem Dreieck gekennzeichneten Mitteln noch nicht so groß ist, werde es engmaschiger überwacht als andere Medikamente.
Bemerken Patienten Wirkungen, die nicht in der Packungsbeilage aufgeführt sind, sollten sie ihren Arzt, Apotheker oder die in der Beilage genannte zuständige Arzneimittelbehörde verständigen. Neben dem BfArM ist das das bundeseigene Paul-Ehrlich-Institut (PEI). Die Meldungen können dazu beitragen, die Sicherheit von Medikamenten zu erhöhen.(dpa)