Berlin. Bei an Diabetes erkrankten Schülern sind Lehrer oft verunsichert und vorsichtig. Dabei müssen sie nicht für Schäden haften, die beispielsweise bei der Medikamentengabe passieren, sagt die deutsche gesetzliche Unfallversicherung.
Schulkinder mit Diabetes brauchen keine Sonderrolle. Sie können genauso an Ausflügen und am Sportunterricht teilnehmen, wie andere Kinder auch. Darauf weist Ralph Ziegler von der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) hin. Häufig seien Lehrer aber verunsichert, wenn sie einem Schüler beim Insulinspritzen oder im Notfall helfen sollen. Rechtliche Konsequenzen haben sie aber nicht zu befürchten, falls ihnen ein Fehler passiert.
Laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung müssen hilfeleistende Lehrer nicht für Schäden haften, die beispielsweise bei der Medikamentengabe passieren. Außerdem sind angestellte Lehrkräfte gesetzlich unfallversichert, sollten sie sich dabei selbst verletzen.
25.000 betroffene Kinder und Jugendliche
In Deutschland leben etwas 25.000 Kinder und Jugendliche im Alter bis zu 19 Jahren mit Diabetes Typ 1. Eine Unterzuckerung macht sich beispielsweise durch Schwitzen, Blässe, Schwäche und Heißhunger bemerkbar. Dagegen helfen entweder drei Blättchen Traubenzucker oder 200 Milliliter Fruchtsaft, gezuckerte Limonade oder Cola. (dpa)