Schwelm/Frankfurt am Main. Sind elektrische Zigaretten Genuss- oder Arzneimittel? Diese Frage versucht das Landgericht Frankfurt/Main seit Montag in einem Pilotverfahren zu klären. Vor Gericht steht ein 46-jähriger Geschäftsmann aus Schwelm. Vor dem Amtsgericht Frankfurt hatte er im vergangenen Jahr den Prozess gewonnen.
Die Frage, ob es sich bei E-Zigaretten um Genuss- oder Arzneimittel handelt, versucht das Landgericht Frankfurt seit Montag zu klären. Angeklagt ist ein Geschäftsmann aus Schwelm, der Flüssigkeiten zum Befüllen der elektrischen Zigaretten importiert und weiterverkauft haben soll.
Die Anklage wirft dem 46-Jährigen vor, gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen zu haben. Denn wegen ihres Nikotingehaltes zählt die Staatsanwaltschaft E-Zigaretten zu genehmigungspflichtigen Arzneien.
[kein Linktext vorhanden]In einem früheren Prozess im Jahr 2012 hatte das Amtsgericht Frankfurt der Beschwerde des Schwelmers gegen die Beschlagnahmung von mehr als 15.000 „Liquid“-Fläschchen stattgegeben. Damals hatte die Staatsanwaltschaft die Ware aus China im Wert von rund 60.000 Euro beschlagnahmen lassen. Gegen das Urteil hatte die Anklage im Anschluss Beschwerde erhoben.
Angeklagter ging davon aus, dass E-Zigaretten legale Genussmittel seien
Bei der E-Zigarette verdampft eine oft nikotinhaltige Flüssigkeit, die der Verbraucher inhaliert. Im Gegensatz zur herkömmlichen Zigarette werden keine Substanzen verbrannt, der Nutzer nimmt keinen Teer auf. Am ersten Verhandlungstag räumte der Angeklagte ein, mit den sogenannten Liquids gehandelt zu haben. Er sei aber davon ausgegangen, das es legale Genussmittel seien. (dpa/WE)