Mainz. Eine Erkrankung nach einer Impfung kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Arbeitgeber sie empfohlen hat. Eine Kinderkrankenschwester hatte geklagt: Auf Anraten ihres Arbeitgebers ließ sie sich gegen das Schweinegrippenvirus impfen. Daraufhin wurde sie schwer krank.
Eine Erkrankung nach einer Impfung kann als Arbeitsunfall anerkannt werden. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber sie wegen der besonderen Gefährdung der Mitarbeiter empfohlen hat. Das geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Mainz hervor. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins hin (Az.: S 10 U 48/11).
In dem Fall ging es um eine Kinderkrankenschwester in einem Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin. Sie hatte sich auf Anraten ihres Arbeitgebers in der Klinik gegen das Schweinegrippevirus H1N1 impfen lassen, an dem 2009 weltweit viele Menschen erkrankten. Die Frau bekommt inzwischen eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, weil sie nach der Impfung schwer krank wurde. Die Unfallkasse wollte keinen Arbeitsunfall anerkennen, weil die Immunisierung nicht verpflichtend gewesen sei.
Impfkommission hatte Impfung angeraten
Die Richter sahen das anders. Die Krankenschwester sei wegen ihrer Arbeit durch das Virus stark gefährdet gewesen. Die Ständige Impfkommission habe die Impfung vor allem Beschäftigten im Gesundheitsdienst angeraten. Und die Klinik habe aktiv Werbung dafür gemacht, um sicherzustellen, dass kein Mitarbeiter wegen der Schweinegrippe ausfällt und der Klinikbetrieb nicht eingeschränkt werden muss. (dpa)