Hamm. Eine halbseitige Lähmung bei einem Säugling muss für den behandelnden Kinderarzt nicht unbedingt erkennbar sein. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Geklagt hatte eine Familie, bei der der Hausarzt trotz mehrmaliger Vorsorgeuntersuchung die Behinderung nicht erkannt hatte.

Das zentrale Nervensystem eines Kindes reift nach der Geburt über Monate hinweg. Ein Hirnschaden ist daher nicht unbedingt von Anfang an sichtbar - selbst für einen Kinderarzt nicht. Er haftet deshalb nicht, wenn er eine halbseitig Lähmung bei einem Säugling in dessen ersten zwölf Lebensmonaten nicht erkennt.

Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor, auf die die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein hinweist (Az.: 3 U 162/12). In dem Fall hatten Eltern eine Kinderärztin unter anderem auf Schadenersatz und Schmerzensgeld verklagt.

Schlaganfall

Sind Blutbahnen beispielsweise durch Arterienverkalkung oder infolge einer Embolie verengt, droht eine Sauerstoffunterversorgung im Gehirn und damit ein Schlaganfall.
Sind Blutbahnen beispielsweise durch Arterienverkalkung oder infolge einer Embolie verengt, droht eine Sauerstoffunterversorgung im Gehirn und damit ein Schlaganfall. © Knut Vahlensieck
Wer sich sehr gesund und ausgewogen ernährt und außerdem viel Sport treibt, kann das Schlaganfallrisiko verringern. (Bild: Imago)
Wer sich sehr gesund und ausgewogen ernährt und außerdem viel Sport treibt, kann das Schlaganfallrisiko verringern. (Bild: Imago) © imago stock&people
Rauchen, Stress...(Bild: Imago)
Rauchen, Stress...(Bild: Imago) © imago stock&people
... und Alkohol erhöhen dagegen das Schlaganfallrisiko. (Bild: Imago)
... und Alkohol erhöhen dagegen das Schlaganfallrisiko. (Bild: Imago) © imago stock&people
Diabetiker, Menschen mit Herzrhythmus- und Fettstoffwechselstörungen gehören zur Risikogruppe und sollten sich daher regelmäßig vom Arzt untersuchen lassen. (Bild: Imago)
Diabetiker, Menschen mit Herzrhythmus- und Fettstoffwechselstörungen gehören zur Risikogruppe und sollten sich daher regelmäßig vom Arzt untersuchen lassen. (Bild: Imago) © ddp
Die Symptome für einen Schlaganfall hängen davon ab, welcher Teil des Hirns angegriffen ist. (Bild: Imago)
Die Symptome für einen Schlaganfall hängen davon ab, welcher Teil des Hirns angegriffen ist. (Bild: Imago) © imago stock&people
Erste Zeichen können Depression, Sprach- und Bewusstseinsstörungen... (Bild: Imago)
Erste Zeichen können Depression, Sprach- und Bewusstseinsstörungen... (Bild: Imago) © imago stock&people
...Schwindel und Verwirrtheit... (Bild: Imago)
...Schwindel und Verwirrtheit... (Bild: Imago)
... Kopfschmerzen und einseitige Sehstörungen sein.(Bild: Imago)
... Kopfschmerzen und einseitige Sehstörungen sein.(Bild: Imago) © imago stock&people
Der Schlaganfall ist ein Notfall, bei dem man schnellstmöglich den Notarzt rufen sollte. Denn jede Sekunde zählt. (Bild: Imago)
Der Schlaganfall ist ein Notfall, bei dem man schnellstmöglich den Notarzt rufen sollte. Denn jede Sekunde zählt. (Bild: Imago) © imago stock&people
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Schlaganfall im Mutterleib

Sie hatte bei deren Baby mehrere Vorsorgeuntersuchungen vorgenommen, aber eine Behinderung nicht bemerkt. Das Kind leidet an einer halbseitigen Lähmung, die auf einem Hirnschaden wegen eines Schlaganfalls im Mutterleib beruht. Erst als das Baby fast ein Jahr alt war, wurde das Handicap festgestellt.

Die Eltern waren der Ansicht, dass sich das Kind bei einer früheren Diagnose und Behandlung besser hätte entwickeln können. Die Richter wiesen die Klage aber ab und teilten die Einschätzung des Sachverständigen, der keinen Fehler der Kinderärztin feststellen konnte. Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass die Anzeichen für einen Hirnschaden in den ersten Lebensmonaten so unspezifisch sein können, dass die Ärztin sie nicht hätte erkennen müssen.(dpa)