Rostock. . Wer im Krankengeld bekommt, sollte darauf achten, dass er vom Arzt lückenlos krankgeschrieben wird. Geschieht dies nicht rechtzeitig, also am letzten Tag der Krankschreibung, kann unter Umständen der Krankengeldanspruch verloren gehen. Krankenkassen informieren oft nicht über diese Frist.
Wer Krankengeld bekommt, muss auf lückenlose Folgekrankschreibungen achten. Andernfalls könne der Krankengeldanspruch verloren gehen, warnt Wiebke Cornelius von der Rostocker Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Denn was viele Patienten nicht wissen: Der Anspruch auf Krankengeld entsteht immer erst einen Tag nach der Krankschreibung. "Deshalb droht leicht die Gefahr einer Anspruchslücke."
Anspruch erst einen Tag später
Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollte die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit immer lückenlos sein. "Das bedeutet, man geht spätestens am letzten Tag der Arbeitsunfähigkeit zum Arzt", sagt Cornelius. Krankenkassen, Reha-Kliniken und Ärzte informierten häufig nicht über den möglichen Verlust des Krankengeldanspruchs. Deshalb müssten Patienten selbst sicherstellen, dass der Arzt die Folgekrankschreibung immer rechtzeitig ausstellt. (dpa)