Berlin. Die Bundesregierung soll Verbraucher künftig besser vor den gefährlichen Inhaltsstoffen in Tätowierfarben schützen: Der Bundesrat fordert eine Regelung die Hersteller zum Nachweis zwingt, dass ihre Farben unbedenklich sind. in Stichproben wurden teils krebserregende Stoffe gefunden.
Der Bundesrat will Verbraucher noch besser vor gefährlicher Tattoo-Farbe schützen. Die Länderkammer forderte am Freitag die Bundesregierung auf, "zeitnah" von den Herstellern zu verlangen, den Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit der Tätowiermittel zu erbringen.
In Stichproben seien problematische Inhaltsstoffe wie krebserregende Abbauprodukte organischer Farbmittel oder auch Farbstoffe, die keinerlei Gesundheitsprüfung durchlaufen haben, festgestellt worden, heißt es in dem Antrag. So sei beispielsweise in jeder zehnten Stichprobe das "Pigment Red 254" nachgewiesen worden, das einer Autolackierfarbe - Ferrari Rot - entspreche.
Außerdem könnten mikrobiologische Verunreinigungen der Tätowierfarbe schwerwiegende Infektionen verursachen. Den Entwurf für die Entschließung hatte Baden-Württemberg eingebracht. Die Bundesregierung lässt derzeit vom Bundesinstitut für Risikobewertung wissenschaftliche Kriterien für die Bewertung von Tattoo-Farbe erarbeiten.
Ein Viertel der jungen Menschen lässt sich tätowieren
Jüngsten Statistiken zufolge lässt sich in Deutschland mittlerweile ein Viertel der jungen Menschen zwischen 16 und 29 Jahren tätowieren. Schon heute dürfen Tätowiermittel keine Stoffe enthalten, die für das Herstellen von kosmetischen Mitteln bereits verboten sind. Auch Azofarbstoffe, die krebserregende Amine abspalten, ist nicht als Bestandteil von Tattoo-Farbe erlaubt. Für Tätowiermittel und für Permanent Make-up gelten die Vorschriften des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches. Danach müssen solche Produkte für Verbraucher sicher sein und dürfen nicht die menschliche Gesundheit schädigen.
Mit der Tätowiermittel-Verordnung aus dem Jahr 2008 wurde darüber hinaus die Verwendung gesundheitlich bedenklicher Stoffe bei der Herstellung verboten. Außerdem wurden Kennzeichnungsvorschriften und Mitteilungspflichten eingeführt. Die Einhaltung der Vorschriften kontrollieren die Marktüberwachungsbehörden der Länder. (afp/dapd)