Essen. . Wenn ein Kind nicht geimpft ist, darf es das Gesundheitsamt aus der Kita oder Schule ausschließen. Bei Eltern stößt das oft auf Unverständnis.
Impfen oder nicht? In Deutschland darf das jeder selbst entscheiden. Anders ist das zum Beispiel in Italien. Dort herrscht für einige Erreger eine Impfpflicht. Ohne Schutz vor Masern, Röteln oder auch Windpocken dürfen Kinder dort nicht in den Kindergarten. In Deutschland sind auch ungeimpfte Kinder in der Kita erlaubt. Doch wer dann krank wird und droht, andere anzustecken, den darf das Gesundheitsamt unter Umständen für mehrere Tage oder sogar Wochen vom Besuch ausschließen.
Erst Anfang Dezember mussten 98 von 268 Kindern in Herdecke und Witten zu Hause bleiben, weil sie an Windpocken erkrankt waren oder Kontakt zu einer erkrankten Person hatten. Dr. Sabine Klinke-Rehbein, Amtsärztin des Ennepe-Ruhr-Kreises, erklärt: „Auch gesunde Kinder, die keinen Impfschutz haben, müssen ausgeschlossen werden.“ Das gelte ebenfalls für die Geschwister der Erkrankten. “Unsere Aufgabe ist es, Infektionsketten zu durchbrechen und Ansteckungsrisiken zu reduzieren”, so die Ärztin.
Impfung ist auch nachträglich möglich
Wann Kinder vom Schul- oder Kita-Besuch ausgeschlossen werden können, regelt das Infektionsschutzgesetz. 20 Infektionskrankheiten stehen dort auf der Liste: von Cholera über Keuchhusten, Masern und Röteln bis hin zu Windpocken. Ist ein Kind zum Beispiel mit Windpocken in Kontakt gekommen, kann es das Gesundheitsamt bis zu 21 Tage ausschließen. Das empfiehlt das Robert-Koch-Institut.
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Eine Möglichkeit, diese Anordnung zu umgehen: nachträglich impfen lassen. “Das ist auch nach Kontakt zu einem Erkrankten möglich“, erklärt Klinke-Rehbein. Allerdings müsse die Impfung gegen Windpocken innerhalb von fünf Tagen nach Erstkontakt erfolgen. Bei Masern spätestens nach drei Tagen. Und nicht bei allen Erregern hat diese Maßnahme auch zur Folge, dass die geimpften Kinder die Gemeinschaftseinrichtung sofort wieder besuchen dürfen.
Behörden dürfen Impfpässe kontrollieren
Entscheidend sei, dass die Kinder immun seien, erklärt Jasmin Trilling, Sprecherin der Stadt Essen. Sie sollten also die Erkrankung durchgemacht haben oder geimpft sein. Um den Immunstatus eines Kindes zu klären, dürfen Gesundheitsämter den Impfpass kontrollieren. Liegt dieser nicht vor, reicht ein Nachweis vom Arzt, oder man bestimmt den Immunstatus per Blutuntersuchung (Titer).
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Ist der Immunstatus eines Kindes unklar, kann es vom Kita- oder Schulbesuch ausgeschlossen werden. Das schreibt das Infektionsschutzgesetz vor. Einige Eltern reagierten darauf verständnislos, weiß Trilling. Augenscheinlich ist ihr Kind schließlich gesund. Und zwei Wochen ohne Kita können schnell Eltern vor ein Betreuungsproblem stellen.
Schwangere Menschen brauchen besonderen Schutz
"Wir müssen sicherstellen, dass der Infektionsschutz gewährleistet ist", erklärt Trilling die Maßnahme der Gesundheitsämter. Darum müssen Kinder und Jugendliche für die Dauer der jeweiligen Inkubationszeit zu Hause bleiben. "Es gibt viele immungeschwächte oder schwangere Menschen, die besonders geschützt werden müssen. Auch bei eigentlich immunkompetenten Personen kann es in Einzelfällen zu sehr schweren Krankheitsverläufen kommen."
Selbst wenn ihr Kind gesund zu sein scheint, einfach ignorieren dürfen Eltern die Anordnung der Behörden nicht. Wer sein Kind trotzdem in die Schule oder Kita schickt, muss sogar mit einem Bußgeld rechnen.