Essen. Rasenmäher, Laubbläser, Musik, Kindergeschrei: Für die Ruhezeiten gibt es in NRW Regeln, wann wir an Tag und Nacht laut sein dürfen.

  • Wann es ruhig sein muss und wann wir laut sein dürfen: Das regeln in NRW die Ruhezeiten.
  • Sind diese Ruhezeit nicht bundesweit gleich? Wer legt diese Regeln fest?
  • Was alles als Lärm gilt, wo Ruhestörung anfängt und ob Bußgelder gibt: Wir erklären es.

Wann darf ich meinen Rasen mähen? Wie lange dürfen wir draußen feiern? Wer schreibt diese ganzen Regeln vor und muss ich fürs Lautsein Strafen zahlen? Es gibt viele Fragen zum Thema Ruhestörung, Lärmbelästigung und Ruhezeiten. Und einige Antwort verwundern. Wir haben die wichtigsten Infos aufgeschrieben.

Ruhezeiten in NRW: Regelungen

Ruhezeiten sind Ländersache: Die Regelungen über die Zeiträume, wann es ruhig sein muss, ist im Bundesgebiet nicht einheitlich geregelt und kann von Ländern und Gemeinden eigenständig festgelegt werden. Aber neben den Regelungen der amtlichen Verordnungen können Ruhezeiten auch individuell festgelegt werden, etwa in Hausordnungen. Wir haben die wichtigsten Informationen gesammelt. Lesen Sie hier: Mittagsruhe in NRW: Diese Regeln sollten Sie kennen

Laut Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung zählen Laubbläser zu den besonders lärmintensiven Vorrichtungen und können damit die Ruhezeiten auch in NRW verletzen (Symbolbild).
Laut Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung zählen Laubbläser zu den besonders lärmintensiven Vorrichtungen und können damit die Ruhezeiten auch in NRW verletzen (Symbolbild). © Marcus Brandt/dpa/dpa-tmn | Marcus Brandt

Ruhezeiten in NRW: Die Uhrzeiten

Das Landesimmissionsschutz-Gesetz (LImschG) gibt in NRW vor, dass meistens der Zeitraum von 22 bis 6 Uhr Nachtruhe gilt. Zu dieser Nachtzeit ist Lärm in Wohnungen und Häusern auf Zimmerlautstärke zu reduzieren. Möglicherweise ist zudem eine Mittagsruhe in der Hausordnung festgelegt. Im Übrigen gilt eine ganztägige Pflicht zur Ruhe an Sonn- und Feiertagen.

Ruhezeiten in NRW: Wann darf ich Rasenmäher und Laubbläser benutzen?

Die Ruhezeiten lärmintensiver Arbeiten sind in der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) festgelegt. In Wohngebieten ist Maschinenlärm – wie zum Beispiel von Rasenmähern – von Montag bis Samstag zwischen 7 und 20 Uhr gestattet. Sonn- und Feiertage verbieten laute Arbeiten ganz.

Extrem laute Geräte wie Laubbläser sind noch stärker eingeschränkt: Sie dürfen in Wohngebieten nur an Werktagen (inklusive Samstag) von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr zum Einsatz kommen. Diese Maschinen zu benutzen ist also während der Mittagsruhe verboten. Ausgenommen sind Geräte mit dem Umweltzeichen gemäß der Verordnung Nummer 1980 / 2000 des Europäischen Parlaments.

Wann man Gartengeräte wie Rasenmäher in NRW benutzen darf, ist gesetzlich in einer Verordnung geregelt.
Wann man Gartengeräte wie Rasenmäher in NRW benutzen darf, ist gesetzlich in einer Verordnung geregelt. © Ralf Hirschberger/dpa-Zentralbild/dpa-tmn | Ralf Hirschberger

Ruhezeiten in NRW: Bußgelder für Störenfriede?

Lärmbelästigungen gelten im Allgemeinen als Ordnungswidrigkeit. Wer gegen die nächtliche Ruhezeit an Werk-, Sonn- und Feiertagen verstößt, kann jedoch schon mit einem Bußgeld bis 5000 Euro belangt werden.

Wer die Ruhezeiten der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung missachtet, kann theoretisch sogar mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro zur Kasse gebeten werden.

Wer sich nicht an die Hausordnung hält, muss zunächst mit einer Abmahnung rechnen. Im schlimmsten Fall kann es aber auch zur Kündigung des Mietvertrages führen.

Ruhezeiten in NRW: Gibt es Ausnahmen für Ruhezeiten?

Ruhestörung ist nicht gleich Ruhestörung. Weil so mancher Lärm unvermeidbar ist, macht der Gesetzgeber Ausnahmen von den grundlegenden Ruhezeiten zwischen 22 und 6 Uhr.

So lange die Temperaturen es zulassen, feiern wir natürlich auch gerne im Freien. Welche Regeln gelten dort für uns?
So lange die Temperaturen es zulassen, feiern wir natürlich auch gerne im Freien. Welche Regeln gelten dort für uns? © iStock | svetikd

So haben Ernte- und Bestellarbeiten eine Stunde vor der üblichen Nachtruhe sowie eine Stunde danach Puffer. Damit gilt dafür eine Ruhezeit von 23 bis 5 Uhr. Für die Außengastronomie verschiebt sich der Beginn der Nachtruhe auf Mitternacht. Zum Schutz der Nachbarschaft kann die Gemeinde den Startzeitpunkt aber auf 22 Uhr vorverlegen. Neben weiteren gewerblichen Ausnahmen gelten diese Regelungen natürlich nicht im Notfall.

Ruhezeiten in NRW: Lautstärke von Kindern

Für Familien und deren Nachbarn gilt: Kinderlärm und Babyschreie sind keine Ruhestörung. Für die Kinder ist das Toben eine „notwendige Ausdrucksform kindlicher Entfaltung“, die der Gesetzgeber als „sozialadäquat“ und „zumutbar“ einstuft. Hierbei gelten keine Grenz- und Richtwerte für die Lautstärke.

Kinderlärm ist keine Ruhestörung: Auch wenn Babyschreie und Kindergekreische Nachbarn viel abverlangen, wiegt die kindliche Entfaltung mehr.
Kinderlärm ist keine Ruhestörung: Auch wenn Babyschreie und Kindergekreische Nachbarn viel abverlangen, wiegt die kindliche Entfaltung mehr. © dpa | Rolf Vennenbernd

Typischer Alltagslärm ist rechtlich gesehen ebenfalls zulässig: Der Durchlauf einer Waschmaschine, das Rotieren der Spülmaschine oder Plätschern aus der Dusche sind in Wohnhäusern zu erwarten. Nimmt die nächtliche Belästigung wegen ständiger Wiederholung Ausmaße an, die regelmäßig den Schlaf rauben, kann auch Alltagslärm zur Ruhestörung werden. Wichtig zu beachten ist, dass auch der Mietvertrag und die Hausordnung strengere Regelungen vorschreiben können.

Ruhezeiten in NRW: Ansprechpartner bei Ruhestörungen

Die erste Anlaufstelle sollte die Lärmquelle selbst sein. Wenn Sie sich belästigt fühlen, kann ein kurzer Austausch mit den Nachbarn oft schon helfen. Zu empfehlen ist ein freundliches, aber bestimmtes Auftreten. Meist ist den Mitmenschen nicht bewusst, wie durchlässig Wände oder laut Rasenmäher sein können.

Hilft das nichts, können sich Lärmgeplagte an den Vermieter oder die Hausverwaltung wenden. Der nächste Schritt ist der Gang zum örtlichen Ordnungsamt. Die Polizei ist nur zuständig, wenn es sich um eine akute Lärmbelästigung handelt und das Ordnungsamt nicht erreichbar ist. Das gilt in der Regel ab 22 Uhr und sollte verhältnismäßig sein.

Weitere Themen zum Gärtnern in NRW gibt es hier: