Werdohl.

Die Stadtverwaltung hat die Straßenreinigungssatzung komplett überarbeitet und rechtlich wasserdicht gemacht. Ein Knackpunkt, der immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten führte, ist endgültig beseitigt: Die Stadt besorgt keinen Winterdienst mehr auf Privatstraßen. Das wollte CDU-Fraktionsvorsitzender Stefan Ohrmann nicht ohne weitere Nachfragen hinnehmen.

Im Sinne der Anlieger von Privatstraßen und auch im Sinne der Effektivität des Winterdienstes müsse es doch möglich sein, so hatte die CDU vorgeschlagen, dass das städtische Räumfahrzeug die Privatstraße gleich mitschiebt. Das könne doch nicht einmal ein großer Aufwand sein, und wenn doch, dann könne der Anlieger der Privatstraße doch auch dafür einen Beitrag an die Stadt entrichten. In der noch nicht verabschiedeten Satzung erklärt die Stadt ausführlich, warum genau das nicht geht. Ohrmann zunächst: „Ich sehe das Risiko nicht, sich so auf eine rechtlich sichere Verwaltungsposition zurückzuziehen.“

Bürgermeister Siegfried Griebsch, Juristin Regina Wildenburg und Fachbereichsleiter Michael Grabs machten daraufhin überdeutlich, dass die Stadt sozusagen „in Teufels Küche“ geraten könne, wenn sie weiterhin auf Privatstraßen Winterdienst leisten würde. Zum einen sei das eine Versicherungsfrage. Wenn die Stadt „ohne Not“ auf privaten Grundstücken Winterdienst fahre, übernehme die Stadt damit auch automatisch die Verkehrssicherungspflicht. Wer dort stürze, könne die Stadt verklagen, so Wildenburg. Dieses Risiko könne die Stadt auf keinen Fall übernehmen. Zudem dürfe sich die Stadt nicht konkurrierend wirtschaftlich betätigen, schon gar nicht auf einem Feld, auf dem es private Anbieter gebe. Die Anlieger der Privatstraßen könnten einfach einen privaten Winterdienst beauftragen, so Grabs. Die Stadt Gelsenkirchen sei in so einem Fall bei der Pflege von Grünanlagen auf die Nase gefallen, fügte Juristin Wildenburg an. Es ginge dabei garnicht um Kosteneffektivität, sondern es sei der Stadt schlicht und einfach verboten.

CDU-Ratsherr Christoph Plaßmann fragte nach, warum denn in der Vergangenheit Privatstraßen von der Stadt betreut worden seien. Michael Grabs gab unumwunden zu: „Das ist Vergangenheit, da waren wir nicht gut im Thema.“ Bürgermeister Griebsch erklärte, dass auch deshalb die ganze Satzung überarbeitet worden und jetzt „sauber“ sei.

Da die Straßen in Elverlingsen mittlerweile komplett in privaten Besitz übergegangen sind, wurden insgesamt sieben Straßen aus der Satzung herausgenommen: Am Hang, Am Junkernberg, Am Kollhahn, Auf der Mark (ab Kraftwerk), Bergfelder Weg, Im Ehrenfeld (im Bereich der Brücke) sowie Kampstraße und Broshagen. Bei der Hammerstraße sind die Häuser 18 bis 40 herausgenommen worden, bei der Uferstraße die Häuser 4 bis 8 und die Zufahrt zu Haus 23, die Grabenstraße bleibt nur noch bis zum Beginn der Privatstraße in der Satzung. CDU und WBG mochten der Satzung am Montag noch nicht zustimmen und verschoben die Abstimmung in den Rat.