Dorsten-Hervest. . Nach dem Raupengift-Sprühunfall an der Albert-Schweitzer-Schule haben zwölf Familien Strafanträge unter anderem wegen Körperverletzung gestellt. Ihr Anwalt Siegmund Benecken sieht beim Hubschrauber-Einsatz im Kampf gegen giftige Insekten „grobe Fahrlässigkeit“ gegeben. Die Ermittlungen in dem Fall stehen kurz vor dem Abschluss.
Der Marler Anwalt Siegmund Benecken vertritt zwölf Eltern, deren Kinder beim Raupengift-Sprühunfall an der Albert-Schweitzer-Schule geschädigt wurden. Weitere haben angekündigt, ihn zu beauftragen. Benecken hat im Namen der Eltern Strafanträge gestellt, damit sie im Verfahren als Nebenkläger beteiligt werden, und er lotet aus, gegen wen sie Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld geltend machen können.
Dass im Kampf gegen die giftigen Raupen vor zwei Wochen Kinder auf dem Pausenhof von einem Hubschrauber aus mit einem Insektenmittel besprüht wurden und 21 danach ärztlich behandelt werden mussten, bewertet der Anwalt als „ungeheuerliche Verantwortungslosigkeit” und „grobe Fahrlässigkeit”. Letzteres ein juristischer Begriff, der wichtig ist fürs Strafmaß, falls Verantwortliche dingfest gemacht und verurteilt werden. Der Pilot hätte darauf achten müssen, dass keine Menschen in Mitleidenschaft gezogen werden, formuliert er im Strafantrag. Und: „Gröblicher als hier gegen Sorgfaltspflicht verstoßen wurde, kann man nicht mehr verstoßen.”
„Schwere Unterlassungssünden“ Beneckens Strafantrag lautet auf „alle in Betracht kommenden Delikte, insbesondere wegen Körperverletzung” sowie „gegen alle in Betracht kommenden Verantwortlichen“. Die Hauptschuld weist der Anwalt in seinem Strafantrag dem Piloten zu, der „mehr als leichtsinnig” gehandelt habe. Eltern fragten sich aber auch, warum die Schule nicht richtig informiert war und ob die Stadt sich korrekt verhalten habe. Benecken: „Offensichtlich sind hier auch schwere Unterlassungssünden begangen worden.”
Grundschüler aus Hervest nach Besprühung mit Raupengift im Krankenhaus
Großeinsatz für Rettungskräfte und Polizei am Freitag an der Albert-Schweitzer-Grundschule in Dorsten-Hervest: Beim Versprühen eines Bakteriums gegen den Waldschädling Eichenprozessionsspinner vom Hubschrauber aus, rieselte der Sprühnebel auch über dem Schulhof der Grundschule nieder. 15 Kinder mussten ins Krankenhaus. Während der Aktion wurden die wartenden und besorgten Eltern von Schule und Rettungskräften informiert.
© Lutz von Staegmann / WAZ FotoPool
Großeinsatz für Rettungskräfte und Polizei am Freitag an der Albert-Schweitzer-Grundschule in Dorsten-Hervest: Beim Versprühen eines Bakteriums gegen den Waldschädling Eichenprozessionsspinner vom Hubschrauber aus, rieselte der Sprühnebel auch über dem Schulhof der Grundschule nieder. 15 Kinder mussten ins Krankenhaus. Während der Aktion wurden die wartenden und besorgten Eltern von Schule und Rettungskräften informiert.
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Gegenüber den Ermittlern listet Benecken auf, welche Beschwerden die Kinder erlitten haben. Die Aufzählung reicht von akuten Schäden (brennende Augen, Atembeschwerden, Hautkratzen, Ausschlag und Übelkeit) bis zu länger wirkenden Folgen (Angst, die Schule zu besuchen, Schlafwandeln, Panikattacken, Verlust des Geschmackssinns, Alpträume).
Bei der Polizei würden die Ermittlungen geführt von der Abteilung, die sonst Tötungsdelikte bearbeite. Benecken: „Der Vorfall wird dort recht hoch gehangen. Das zeigt, dass die Ermittler den Fall sorgfältig aufklären wollen.”
Die Ermittlungen stehen kurz vor dem Abschluss. Mitte nächster Woche gibt die Polizei das Verfahren an die Staatsanwaltschaft ab.