Werdohl.

Der gemeinsame Unterricht und die Inklusion waren am Montag Diskussionsthemen im Rahmen der Sitzung des Schulausschusses. Realschulrektor Bernd Bunge erklärte: „Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der freie Elternwille gelten soll.“ Er befürchte, dass die Qualität des gemeinsamen Unterrichts leiden werde, wenn Eltern förderbedürftiger Kinder frei entscheiden können, an welcher Schule ihr Kind unterrichtet wird.

Pro Woche und förderbedürftigem Kind stünden lediglich zweieinhalb sonderpädagogische Lehrerstunden zur Verfügung, erklärte Bunge. Momentan würden diese Stunden gebündelt, weil stets mehrere förderbedürftige Schüler am gemeinsamen Unterricht in einer Einrichtung teilnehmen würden. Demnächst sei das anders.

Lehrer müssen sich auf Situation einstellen

Sybille Böddecker, Leiterin der Städtischen Gemeinschaftsgrundschule Werdohl, sieht das anders. Es gebe grundsätzlich zu wenig Sonderpädagogen, deshalb könne das von Bunge angesprochene Stellenkontingent an ihrer Schule ohnehin nicht in Anspruch genommen werden. „Bei uns gibt es schon lange gemeinsamen Unterricht. Jeder Lehrer muss sich auf diese Situation einstellen und das Unterrichtsmaterial so bearbeiten, dass es zu den Bedürfnissen der Kinder passt.“

SPD-Politiker Cornelius Böttcher schloss sich dem an. „Ich glaube schon, dass auch Grundschulen den Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf gerecht werden können.“ Grundsätzlich sei es nun Zeit, andere Wege zu beschreiten. „Umdenken ist erforderlich“, sagte Böttcher.