Lüdenscheid.
Die Mathildenstraße gilt derzeitig noch als Baustraße und ist nun nach Mitteilung der Stadtverwaltung im Rahmen des Straßeninvestitionsprogramms für den erstmaligen Endausbau vorgesehen.
Das Ausbaukonzept sieht vor, dass die Mathildenstraße zwischen der Karolinenstraße und der Bahnhofstraße als Einbahnstraße mit beidseitigem Gehweg und beidseitigen Stellplätzen für Pkw ausgebaut wird. Der weitere Ausbauabschnitt erstreckt sich von der Karolinenstraße bis etwa 100 Meter östlich der Friedhofstraße. Für diesen Bereich ist ein Begegnungsverkehr auf einer 5,50 Meter breiten Fahrbahn vorgesehen mit teilweise ein- beziehungsweise beidseitiger Gehwegführung sowie öffentlichen Stellplätzen.
Die Ausbauplanung wird im Rahmen einer Bürgerversammlung vorgestellt, die am Dienstag, 28. Mai, um 18 Uhr im Raum 14 Telekomgebäude, Rathausplatz 2a/b, stattfinden wird. Dabei stehen den Interessenten Vertreter der am Straßenausbau beteiligten Stellen (Verkehrsplanung, STL Bau- und Ingenieurwesen, Erschließungskostenabrechnung) als Ge-sprächspartner zur Verfügung.
Die abrechnungsfähigen Kosten der erstmaligen Herstellung einer Straße sind nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zu 90 Prozent von den Anliegern zu tragen. Die Stadt wird, wie sie schreibt, von der gesetzlichen Möglichkeit der Erhebung einer Vorausleistung auf den später anfallenden endgültigen Erschließungsbeitrag Gebrauch machen.
Die Eigentümer beziehungsweise Erbbauberechtigten der von der Mathildenstraße erschlossenen Grundstücke werden dementsprechend zur Zahlung einer Vorausleistung herangezogen, die in etwa der voraussichtlichen Höhe der zu erwartenden endgültigen Erschließungskosten entspricht.
Über die Höhe der für dieGrundstücke kalkulierten Erschließungsbeiträge können Anlieger bei der Bürgerversammlung nähere Angaben erhalten; der Gemeindeanteil von zehn Prozent der beitragsfähigen Kosten sowie sämtliche grundstücksspezifischen Faktoren würden bei der Kalkulation bereits berücksichtigt, hieß es.