Lünen. Eine 23-jährige Frau aus Lünen musste sich jetzt wegen Internet-Betrugs vor dem Amtsgericht Lünen verantworten. 19 Betrugsfälle wurden der zweifachen Mutter vorgeworfen. Nicht ihre erste Anklage. Für den Prozess bekam sie Freigang - sie sitzt derzeit in der JVA Gelsenkirchen.

Zehn Anklagen mit 19 Betrugsdelikten hat die Staatsanwältin am Mittwoch im Amtsgericht verlesen. Angeklagt war eine 23-jährige Lünerin, Mutter zweier Kinder. Für zahlreiche Internet-Betrügereien wurde sie zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Über Online-Portale wie Ebay hatte sie Handys und Eintrittskarten für Events zum Kauf angeboten, die Käufer zahlen lassen, die Ware aber nie geliefert.

Nach dem selben Muster hatte einen Umzug in Auftrag gegeben und nie gezahlt. Zudem soll sie eine Einbauküche aus einer Wohnung bei ihrem Auszug mitgenommen haben. Zum Prozess wurde die Angeklagte aus der Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen nach Lünen gebracht, dort verbüßt sie eine Freiheitsstrafe. Seit ihrem 18. Lebensjahr ist sie immer wieder straffällig geworden. Bis auf den Diebstahl der Küche gab sie alle Taten zu. Ein Gesamtschaden von 4500 Euro.

Kind lebt bei einer Pflegefamilie

Anfang 2012 habe das Jugendamt eines ihrer Kinder in die Obhut einer Pflegefamilie gegeben, das andere sei zu ihrer Mutter gekommen. Aus Frust habe sie mit den Betrügereien angefangen. Doch das mochte Richterin Beatrix Pöppinghaus so nicht hinnehmen und machte ihr klar, dass sie auch schon in der Zeit vor den eigenen Kindern durch Betrügereien aufgefallen sei.

Keine Hilfe zugelassen

Sie müsse Hilfe von außen zulassen. Spätestens bei ihrer letzten Verurteilung 2010 hätte die Einsicht kommen müssen, dass es so nicht weitergeht. Doch habe sie nur wenige Tage nach dem Urteil weitergemacht.

Am Mittwoch wurden zwei Urteile gesprochen. Da einige der Straftaten vor der letzten Verurteilung verübt wurden, sprach das Gericht ein Gesamturteil, einschließlich der damals verurteilten Straftaten, von 1 Jahr und 6 Monaten aus. Für die Straftaten nach dem damaligen Urteilsspruch wurde eine weitere Strafe von 1 Jahr und 6 Monaten ausgesprochen.