Lünen. Erfolg für die Stadt Lünen: Wegen Falschberatung hat das Landgericht Düsseldorf die Erste Abwicklungsanstalt (EAA) als Nachfolgerin der WestLB AG nun auch im Fall Lünen verurteilt. 2012 hatte bereits die Stadt Ennepetal ihren Prozess gewonnen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Landgericht Düsseldorf hat die Erste Abwicklungsanstalt (EAA) als Nachfolgerin der WestLB AG nun auch im Fall Lünen wegen Falschberatung im Zusammenhang mit Swap-Geschäften verurteilt.

Nachdem im Mai 2012 bereits die Stadt Ennepetal siegte, gewann auch die Stadt Lünen ihren Prozess. Die Kommune verlangte Erstattung bereits geleisteter Zahlungen und Freistellung von anstehenden Zahlungen aus einem Swap-Geschäft im zweistelligen Millionenbereich. Das Landgericht gab Lünen, vertreten durch die Kanzlei Kapellmann und Partner, weit überwiegend Recht, weil nicht - wie vom BGH im Mai 2011 gefordert - über den bei Abschluss dieses Geschäftes bestehenden Interessenkonflikt aufgeklärt worden ist.

Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Der Interessenkonflikt liegt in dem Umstand, dass derartige Geschäfte so zu Lasten der Kunden konstruiert werden, dass sie bereits bei Beginn über einen negativen Marktwert verfügen. Deshalb muss die Kommune künftig keine Zahlungen auf dieses Geschäft mehr leisten. Allerdings sind nach Auffassung des Landgerichts bei der Schadensberechnung auch in der Vergangenheit erzielte Zinsvorteile zu berücksichtigen. Diese muss sich Lünen anrechnen lassen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der EAA bleibt die Möglichkeit, die Entscheidung in der Berufungsinstanz anzugreifen.