Lünen. Wirte, die am 21. Dezember “Weltuntergangs-Partys“ veranstaltet haben, werden abgemahnt. Ein Bayer hatte sich die Wortmarke “Weltuntergang“ schützen lassen und bittet die Veranstalter nun zur Kasse. Darunter auch ein Wirt aus Lünen.

Vom prophezeiten Weltuntergang ist Bob Michaels verschont geblieben. Der Wirt aus Lünen ahnte so etwas wohl bereits schon – und machte sich Gedanken, wie er das Fortbestehen der Welt besser ertragen kann. Ein Marketing-Gag, wie ihn viele andere auch nutzten, sollte seinem Restaurant in Lünen etwas Geld in die Kasse spülen. Eine „Weltuntergangsparty“ sollte Besucher anlocken.

Wenige Tage nach dem ominösen Datum aber „trifft dich der Schlag“, sagt Michaels. Der Untergang der Welt ist es zwar immer noch nicht. Ärgerlich ist es aber allemal, als dem Lüner ein Schreiben einer Anwaltskanzlei aus dem bayerischen Hof ins Haus flattert.

Wortmarke geschützt

Michaels wird zur Kasse gebeten, weil ein findiger Geschäftsmann aus Hof sich die Wortmarke „Weltuntergang“ beim Deutschen Patent- und Markenamt in München hat schützen lassen. Am 30. Januar 2012 wurde die Marke von Philip-Nicholas Blank angemeldet, am 22. März im Zusammenhang mit „Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen“ eingetragen. Illegal ist das Vorgehen grundsätzlich nicht. Etliche Veranstalter von „Weltuntergangspartys“ sollen nun 1000 Euro Schadenersatz zahlen. Hinzu kommen 837,52 Euro Anwaltskosten. Außerdem sollen die Betroffenen ihre Unterschrift unter eine Unterlassungserklärung setzen.

Abmahnung kann Abmahner teuer zu stehen kommen

Wer unberechtigt abmahnt, für den kann es teuer werden: „Alle Abmahnungen, die nicht freiwillig mit einer einem Schuldanerkenntnis gleich zu setzenden Unterlassungserklärung beendet wurden, fallen dann dem vorherigen Markeninhaber finanziell unangenehm auf die Schuhe“, schreibt Peters in seinem Blog.

Hendrik Peters schreibt auf www.anwalt-blog.com über Abmahnungen und Internetrecht.

In der Kanzlei des Dortmunder Rechtsanwalts Hendrik Peters stapeln sich derweil die Weltuntergangs-Abmahnungen seiner Mandaten. „Die Anwälte des Markeninhabers haben eine nicht kleine zweistellige Zahl an Abmahnungen in ganz Deutschland verschickt“, sagt Peters. Ein Diskobesitzer aus Mönchengladbach ist ebenso betroffen wie eine Gastronomin aus Brandenburg. Alle Betroffenen sollen die gleiche Rechnung bezahlen. Und das war wohl erst die erste Ladung der unliebsamen Post. „Sie müssen nur einmal schnell googeln und werden feststellen, dass eine hohe Anzahl an Weltuntergangspartys stattgefunden hat“, sagt Peters.

Offenbar Gezielt kleinere Veranstalter abgemahnt

Der Rechtsanwalt vermutet, dass gezielt die Veranstalter kleinerer Veranstaltungen abgemahnt wurden. „Hier ist die Gegenwehr nicht allzu hoch“, sagt Peters. Weltuntergangspartys größerer Unternehmen seien dagegen von Abmahnungen verschont geblieben. „Die hätten ein ganz anderes rechtliches Potenzial, um sich zu wehren“, erklärt der Spezialist für Markenrecht, der den Veranstaltern empfiehlt, sich unbedingt einen Anwalt zu suchen, der auf Markenrecht oder Patentrecht spezialisiert ist.

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Von Tobias Kestin

Auch das Datum der Zustellung – der 31. Dezember – sei Taktik, so Peters. Viele Rechtsanwälte seien zu dieser Zeit nicht erreichbar und die Betroffenen bekommen es schnell mit der Angst zu tun. Peters macht seinen Mandanten jedoch Hoffnung – und hat die Löschung der Marke „Weltuntergang“ beantragt. „Weltuntergang ist ein Allerweltsname.

Meiner Meinung nach wird der Begriff einer gerichtlichen Prüfung nicht standhalten“, sagt Peters. Das Eintragen einer Marke sei zwar sehr einfach, diese Eintragung könne aber entweder im Rahmen des Widerspruchverfahrens oder später auf dem Wege des Löschungsverfahrens gelöscht werden.