Eigentum muss geschützt werden. Dass geistiges Eigentum ebenso schützenswert ist, weiß ich als Journalist nur zu gut. Mir würde es nicht gefallen, wenn diese Zeilen ungefragt und unbezahlt genutzt werden, damit jemand anderes als ich oder mein Auftraggeber damit Geld verdient oder andere Vorteile daraus zieht. Ein Kommentar.
Eigentum muss geschützt werden. Dass geistiges Eigentum ebenso schützenswert ist, weiß ich als Journalist nur zu gut. Mir würde es nicht gefallen, wenn diese Zeilen ungefragt und unbezahlt genutzt werden, damit jemand anderes als ich oder mein Auftraggeber damit Geld verdient oder andere Vorteile daraus zieht. Deshalb ist ein Markenrecht wichtig, dass einzelne Begriffe schützt. Wenn jemand sein Wohnzimmer als „Cineworld Lünen“ bewirbt oder seinen Taschencomputer als „iPad“ verkauft, der gehört abgemahnt und Schadenersatz ist ebenfalls legitim. Wenn Greif-Wirt Bob Michaels eine „Rock- Am Ring“-Fete gefeiert hätte, um von dem weltbekannten Festival zu profitieren, müsste er Forderungen akzeptieren.
Aber nicht bei einem Weltuntergang.
Der Begriff ist 2012 so alltäglich wie Tisch und Stuhl gewesen. Dass der aktuelle Markeninhaber und sein Anwalt aus der bayrischen Kleinstadt Hof scheinbar alle Feten mit Weltuntergangsmotto zwischen Flensburg und Burghausen abmahnt, lässt den Schluss zu, dass die beiden nur auf Geldmacherei aus sind. Von der Party in Lünen hat der Inhaber keinen Schaden, kein Besucher ist nicht zu ihm gefahren, weil er in Lünen feiern wollte. Deshalb ist es nur richtig, dass die abgemahnten Wirte gemeinsam gegen ihn vorgehen und ihn sein falsches Verhalten spüren lassen.
Ansonsten lässt sich der nächste Geldmacher „Freitag“, „Samstag“ und „Sonntag“ für die Gastroszene schützen, um sich zu bereichern.