Karlsruhe. In einem jahrelangen Rechtsstreit um zwei Takte in einem Song von Sabrina Setlur hat jetzt die deutsche Kultband Kraftwerk Recht bekommen. Die Musiker sahen ihr Stück “Metall auf Metall“ unzulässig kopiert, weil eine Sequenz in Setlurs “Nur Mir“ auftauchte. Der Bundesgerichtshof sah das auch so.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urheberrrechtsstreit um zwei kopierte Takte Mitgliedern der Musikgruppe Kraftwerk recht gegeben. In der Entscheidung vom Donnerstag heißt es, es sei unzulässig, wenn ein Musikproduzent Sequenzen aus einem anderen Werk kopiere, obwohl er sie ohne große Schwierigkeiten selbst herstellen könne.
Kraftwerk hatte in seinem Stück "Metall auf Metall" von 1977 eine Sequenz verwendet, die 20 Jahre später von zwei Komponisten für das Stück "Nur mir" eingespielt wurde. Sängerin ist Sabrina Setlur. Die Rhythmussequenz wurde "gesampelt", also elektronisch kopiert.
Eingriff ins Tonträgerherstellungsrecht
Damit wurde in das Tonträgerherstellungsrecht von Kraftwerk eingegriffen, entschied der BGH. Zwar halte "Nur mir" musikalisch deutlich Abstand zu dem Kraftwerk-Song "Metall auf Metall" und sei als selbstständiges Werk anzusehen. Eine freie Benutzung sei aber dennoch ausgeschlossen, wenn "ein durchschnittlich ausgestatteter" Musikproduzent die Tonfolge selbst herstellen könne.
Auch aus der Kunstfreiheit lasse sich nicht das Recht ableiten, ohne Einwilligung des Herstellers Tonaufnahmen zu nutzen, heißt es in der Begründung. (dapd)