Holzwickede. . Die Mittel sind da, die versprochenen Amok-Warnanlagen nicht: An Holzwickedes Schulen regt sich Protest gegen die Politik. Diese weist die Kritik zurück: Alle gesetzlichen Vorschriften seien erfüllt worden. Einen unmittelbaren Handlungsbedarf gäbe es nicht.

Dennis Herkelmann, Sozialpädagoge der Hauptschule, sorgte für Aufregung im Schulausschuss: Herkelmann wollte wissen, wann endlich die für dieses Jahr zugesagte Amok-Warnanlage in seiner Schule installiert wird.

Die Mittel seien bereitgestellt, die Anlage aber nicht installiert worden. Weiteren Gesprächsbedarf konnte Herkelmann nicht erkennen: „Das ist alles sehr unbefriedigend. Das Geld ist doch da. Was will man jetzt noch wieder diskutieren? Die Anlage hätte längst installiert sein können.“

"Skandalös" und "Rechtswidrig"

Als Schulleiter Armin Richter-Strauß in diesem Zusammenhang darauf hinwies, dass er an seiner Dudenrothschule im Brandfall mit einem Megaphon durch die Klassen laufen müsse, war der Ausschuss empört: Diese Situation sei „skandalös“, „rechtswidrig“, „untragbar“. Der Fachbereich II (Bauamt) hätte längst tätig werden müssen.

Kein Handlungsbedarf in der Dudenrothschule

Auf Nachfrage erklärte Fachbereichsleiter Jens-Uwe Schmiedgen gestern: „Es gibt verschiedene Amokalarmsysteme. In Abstimmung auch mit der Polizei favorisieren wir inzwischen eine Anlage, die wir den Schulleitern zu Jahresbeginn jetzt auch vorschlagen wollen.“

Unabhängig davon soll auch dieses Jahr noch eine elektrische Lautsprecheranlage (ELA) im Schulzentrum installiert werden. 60 000 Euro stehen dafür im Haushalt bereit. „Damit müssen wir auskommen.“

Was die Alarmierungsmöglichkeiten in der Dudenrothschule angeht, sieht Schmiedgen „derzeit keinen Handlungsbedarf“.

Allerdings: Nach Aussage von Udo Detmar von der Brandschutzdienststelle des Kreises Unna, die regelmäßig alle Schulen begutachtet, „entsprechen die Brandalarmierungs- möglichkeiten“ in allen Holzwickeder Schulen „den gesetzlichen Vorschriften“. Auch in der Dudenrothschule werden „alle gesetzlichen Auflagen erfüllt“.

Unmittelbaren Handlungsbedarf sieht der Brandschutzexperte des Kreises nicht – aber nur, „weil sich die gesetzlichen Vorschriften noch nicht geändert“ hätten. „Leider können wir immer noch nicht fordern, elektrische Alarmierungsanlagen in den Schulen einzubauen“ .

Unterschiede bei den Alarmanlagen

Grundsätzlich muss auch genau zwischen Amok- und Feueralarmanlagen unterschieden werden.

Auch interessant

Von Peter Gräber

Feueralarm: Hier sollte es in allen Schulen Alarmanlagen geben, deren Signal zwischen Feuer- und Amokalarm unterschieden werden kann. Im Schulzentrum gibt es die auch. Alarmiert werden dort immer beide Schulen. Ausnahmen: Im Pavillon und in der kleinen Sporthalle ist der Feueralarm nicht zu hören. In den Grundschulen gibt es vergleichbare Defizite. Andrea Weßling-Benkhoff (Bauamt) betont aber, da alle Schulen den gesetzlichen Brandalarmierungs- vorschriften genügen.

Amokalarm: Dieser soll grundsätzlich anders als im Brandfall erfolgen: per Mikrofondurchsage in jeden Klassenraum. Im Schulzentrum kann im Amokfall nur getrennt nach Hauptschule und Gymnasium alarmiert werden. Acht bis neun Klassenräume der Hauptschule, die vom Gymnasium genutzt werden, der Pavillon und die Sporthalle können gar nicht per Durchsage erreicht werden.