Lüdenscheid. . Vor dem Amtsgericht fand der Prozess rund um den gefährlichen Karussell-Unfall auf der Lüdenscheider Kirmes im Mai 2010 ein unerwartet schnelles Ende. Gegen Zahlung einer Geldauflage wurde das Strafverfahren gegen die beiden Betreiber des Fahrgeschäftes eingestellt. Die vier Geschädigten des „Commander-Unfalls“ werden einen Teil des Geldes erhalten.

Ursprünglich sollten sich die Angeklagten – Vater und Sohn aus Bremen - am zweiten Verhandlungstag zum Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen äußern, nachdem sie beim Prozessauftakt in der vergangenen Woche geschwiegen hatten.

Es kam anders. Nach einem Unfall in der letzten Woche konnte die Verteidigerin eines Angeklagten am Donnerstag nicht zur Fortsetzung des Prozesses erscheinen. Der hätte allerdings das Recht gehabt, einen Anwalt an seiner Seite zu haben. So drohte das Verfahren zu „platzen“. Der Verteidiger des zweiten Angeklagten schlug allerdings eine unerwartete Problemlösung vor: die Einstellung des Verfahrens gegen Auflage. Die weiteren Prozessbeteiligten stimmten zu – wenn auch zum Teil mit Bedenken.

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Immerhin, so erläutert es Nebenklagevertreter Dirk Löber im Gespräch, habe die Haftpflichtversicherung bis heute keinen Cent an die Geschädigten bezahlt. Die Anwälte der Opfer forderten darüber hinaus, dass die Angeklagten die Verfahrenskosten für die Nebenkläger zahlen sollten. Und, so der Vorschlag von Richter Jürgen Leichter, ein Teil der Summen sollte den Geschädigten ausgezahlt werden – unter Anrechnung auf ein später eventuell noch zu erwartendes Schmerzensgeld im Zivilverfahren.

Also wurde das Verfahren tatsächlich vorläufig eingestellt. Bedingung: Der Vater zahlt 6800 Euro und sein Sohn 5600 Euro. Von diesen Beträgen erhält einer der Geschädigten 2000 Euro, ein weiterer 1000 Euro und die beiden anderen jeweils 500 Euro.

Rechtsanwalt kündigt Schmerzensgeldforderungen an

Der Lüdenscheider Rechtsanwalt Dirk Löber vertritt ein Opfer, das in der verunglückten Gondel saß. Im Gespräch kündigt er an: „Darüber hinaus werden wir jetzt in einem Zivilverfahren Schmerzensgeldforderungen geltend machen. Das war für alle Beteiligten ein Albtraum, mit dessen Folgen sie nach wie vor kämpfen. Die mangelnde Regulierungsbereitschaft der Haftpflichtversicherung kommt erschwerend hinzu.“