Lüdenscheid. . Der Kirmes-Unfall Ende Mai 2010 beim Schützenfest auf der Hohen Steinert mit mehreren Verletzten könnte eine Schausteller-Familie aus Bremen teuer zu stehen kommen.

Die Hagener Staatsanwaltschaft beantragte jetzt beim Amtsgericht in Lüdenscheid, Geldstrafen gegen die Betreiber des Karussells „Commander“ zu verhängen. Damals waren auf dem Festplatz neun Menschen verletzt worden, als sich aus dem Karussell plötzlich eine Gondel löste.

War damals Material-Ermüdung die Ursache des Unglücks? Oder steckt doch mehr dahinter? Staatsanwalt Bernd Maas ist der Ansicht, den Betreibern sei bewusst gewesen, dass das Lager der Gondel offensichtlich zu viel Spiel gehabt habe – und eigentlich dringend hätte repariert werden müssen.

Maas: TÜV ist kein Vorwurf zu machen

Keine sichtbaren Mängel, Anlage funktioniert – das hatten TÜV-Experten den Ermittlungen zufolge sechs Wochen zuvor bei einer Routine-Überprüfung festgestellt. Hinweise auf mögliche Gefahren? Fehlanzeige. Was aber nichts heißen müsse, so der Staatsanwalt. Schließlich hätte man so ein schwächelndes Lager auch einfach mit dem Schraubenschlüssel nachstellen können. Den Überwachern des TÜV könne man jedenfalls keine Vorwürfe machen, sagt Maas.

Allerdings den Betreibern, die jedoch nicht grob fahrlässig gehandelt hätten. Vielmehr hätten sie nachweislich schon vor dem Unfall damit begonnen, die Gondeln gründlich zu überholen. Aber nur nach und nach. Und die Unglücksgondel war noch nicht dabei.

Über das Strafmaß entscheidet nun das Amtsgericht. Unklar ist ferner, ob die Opfer des Unfalls ihrerseits zivilrechtlich gegen die Schausteller vorgehen.