Dorsten. . Kurz nach der Trennung bedrohte ein 42-Jähriger seine Ex-Freundin auf übelste Weise mit SMS-Nachrichten: “Ich will dein Blut fließen sehen“, schrieb er ihr unter anderem. Dabei steigerte er sich von SMS zu SMS. Das Amtsgericht Dorsten verurteilte den Mann zu einer Bewährungsstrafe. Es sei Liebeskummer gewesen, sagte der 42-Jährige, der ihn zu seinem abstoßenden Psychoterror geführt habe.

Die Worte waren eine glasklare Warnung. „Wenn noch einmal irgend etwas passiert, dann sitzen Sie ganz schnell in der Kiste“, gab am Donnerstag die Vorsitzende Richterin Regine Heinz am Amtsgericht Dorsten dem Angeklagten K. unmissverständlich mit auf den Weg. Zuvor hatte sie den 42-Jährigen wegen Bedrohung in 14 Fällen zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt.

Der abartige Inhalt steigerte sich immer mehr

Dem ledigen, arbeitslosen Mann, Vater von zwei Kindern, war vorgeworfen worden, im November letzten Jahres seine Ex-Freundin kurz nach der Trennung auf übelste Weise mit SMS-Nachrichten, die er auf ihr Handy geschickt hatte, bedroht zu haben.

Wobei sich der abartige Inhalt der SMS, die er über mehrere Tage versendet hatte, von Mal zu Mal drastisch gesteigert hatte.

„Du Hure, ich komme und hole dich“. Damit ging die Pein los. Und sie steigerte sich für die Mutter eines Sohnes in wohl unerträgliche Höhen. „Du weißt, aus dieser Beziehung kommst Du nur durch Tod heraus. Ich komme, um dich zu töten, deinen Sohn auch. Genieße Dein Leben auf Erden, es währt nicht mehr lange. Ich will dein Blut fließen sehen.“

Und so gingen die widerlichen elektronischen Sendungen, die teils mit satanistischen Sprüchen versetzt waren, immer weiter und weiter.

Vor einem härteren Urteil rettete den Angeklagten, wegen Diebstahl bereits vorbestraft, letztlich sein volles Geständnis. Es sei Liebeskummer gewesen, der ihn zu seinem abstoßenden Psychoterror geführt habe, gab er an und fügte hinzu: „Es tut mit sehr, sehr leid, was ich getan habe. Ich möchte mich für alles entschuldigen.“

Doch diese Entschuldigung mochte die gequälte Frau, die bleich und mit Tränen in den Augen im Gerichtssaal stand, nicht annehmen. „Das, was Du getan hast, kannst du nicht mehr gut machen“, erklärte sie mit erstickender Stimme und einem Nervenzusammenbruch offenbar nahe.

Der Verurteilte fügte noch an, dass er hochgradig alkoholkrank sei. Auf Nachfragen des Gerichts erklärte er, täglich bis zu 15 Halbliter-Biergläser zu trinken, dazu noch eine Menge Schnaps.