Schwerte/Hagen.

Sturzbetrunken hatten zwei junge Männer aus Schwerte an einem frühen Novembermorgen im Jahr 2010 in Köln einen Obdachlosen mit Füßen getreten. Jetzt – fast 14 Monate später – stand das Duo wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Hagener Amtsgericht.

Nach dem Besuch einer so genannten Flatrate-Party in der Domstadt waren die damals 20-jährigen Schwerter im Vorraum einer Sparkassen-Filiale auf ihr Opfer gestoßen. Grundlos hatten sie dem Obdachlosen Tritte verpasst. Der Mann, mittlerweile aus anderen Gründen verstorben, hatte bei den Misshandlungen eine leichte Schwellung unter dem Jochbein erlitten. Er wollte sich aber damals nicht ärztlich behandeln lassen.

Zur Tatzeit stark alkoholisiert

Über eine Videoaufnahme der Überwachungskamera des Geldinstituts waren die jungen Schwerter später in den Fokus der polizeilichen Ermittlungen gerückt. Auch hatte einer der Täter Geld am Bankautomaten gezogen.

Jetzt saßen die beiden Angreifer in Hagen auf der Anklagebank. Dort beteuerten sie glaubhaft, sie hätten keinerlei Erinnerungen an die Tat. Es werde wohl so gewesen sein, aber sie wüssten es eben nicht mehr.

Da beide als sozial integriert gelten und feste Arbeitsplätze vorweisen können, fand nicht mehr das Jugend-, sondern das Erwachsenenstrafrecht Anwendung.

Zu Gunsten der Angeklagten ging das Gericht davon aus, dass sie auf Grund der starken Alkoholisierung zum Tatzeitpunkt im Zustand verminderter Schuldfähigkeit gehandelt hatten.

Einer der jungen Schwerter, der eine Vorbelastung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis mitbrachte, wurde zu 2500 Euro Geldstrafe verurteilt. Sein bis dato unbestrafter Freund kam mit 2250 Euro Geldstrafe davon. Beide akzeptierten bei dem Prozess ihre Strafen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.