Lüdenscheid. . Grundlos hatte ein 43-Jähriger im Jahr 2010 Polizeibeamte angepöbelt und anschließend erbitterten Widerstand geleistet. Der umfangreich vorbestrafte Mann kämpfte vor einer Berufungskammer des Hagener Landgerichts um eine letzte Chance. Er wollte die fünfmonatige Haftstrafe, die das Amtsgericht verhängt hatte, in eine Bewährungsstrafe verwandeln.

Immer wieder war der Lüdenscheider in der Vergangenheit mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Handfeste Alkoholprobleme sowie Spielsucht und drei erfolglose Therapien hatten ihr Übriges getan. Am 20. September 2010 war er dann auf der Wilhelmstraße mit Gesetzeshütern aneinander geraten.

Er hatte die Beamten beschimpft und sich nicht ausweisen wollen. Als ihn ein Polizist durchsuchte, hatte er versucht, sich mit einem Kopfstoß zu „revanchieren“. Wegen Widerstands, Körperverletzung und Beleidigung verurteilte ihn das Amtsgericht ein gutes Jahr später.

Alkoholsucht

Jetzt befasste sich die 2. Kleine Strafkammer des Landgerichts mit seinem Fall. Der Angeklagte versuchte zu punkten. Seit damals sei nichts mehr passiert. Zudem habe er nun eine eigene Wohnung. Er überzeugte die Kammer jedoch nicht. Einen neuen Therapieplatz konnte der 43-Jährige nämlich nicht vorweisen und die Alkoholsucht hat er auch nicht im Griff. Das Gericht hielt die Berufung für unbegründet.