Düsseldorf..
„Stadt der Fernuniversität Hagen“, „Meisterstadt Dortmund“, „Checkerstadt Duisburg“: Heute Abend entscheidet der Landtag, ob Ortsschilder künftig Zusätze haben dürfen. Erwartet wird eine Mehrheit. Doch der Kreativität werden Grenzen gesetzt.
Kommunen in NRW können möglicherweise künftig Zusatznamen auf Ortsschildern führen. Bisher sind nur Zusätze wie „Bad“ oder „Bundeshauptstadt“ (Bonn) und „Landeshauptstadt“ für Düsseldorf zulässig. Am Mittwochabend entscheidet der Landtag in Düsseldorf über die geplante Änderung. Erwartet wird eine deutliche Mehrheit für eine entsprechende Anpassung der Gemeindeordnung. Konkret wären dann auch Zusatznamen wie „Domstadt“ (Köln), „Kaiserstadt“ (Aachen) oder „Stadt der Fernuniversität“ (Hagen) ab sofort möglich.
Gemeinden und Kreise dürften Bezeichnungen auf Ortsschildern führen, die auf der Geschichte oder örtlichen Besonderheit der Kommune beruhen und dieses „Alleinstellungsmerkmal“ nach außen deutlich machen wollen. Voraussetzung ist, dass der Rat oder Kreistag den Zusatz mit einer Mehrheit von 75 Prozent der Mitglieder beschließen und der Innenminister dem Zusatz zustimmt.
Schilder-Streit in Hagen
Die Stadt Hagen hatte im Sommer 2010 eigenmächtig den Zusatz „Stadt der Fernuniversität“ auf Ortsschildern angebracht und musste den unerlaubten Schriftzug auf Anweisung des Arnsberger Regierungspräsidenten zunächst wieder entfernen.
Neue Städtenamen
Die CDU-Fraktion hatte darauf einen Gesetzentwurf im Landtag eingebracht. „Mit dem Namenszusatz soll die Identifikation der Bürger mit ihrer Kommune gefördert werden“, begründete CDU-Fraktionschef Karl-Josef Laumann seine angekündigte Zustimmung. Die geplante Änderung bringe vielen Kommunen die erhoffte Rechtssicherheit.
Selbstbewusstsein stärken
Durch die Bindung an eine Genehmigung durch den Innenminister solle ein unerwünschter „Wildwuchs“ von ergänzenden Zusatznamen verhindert werden. NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) würde eine Neuregelung begrüßen. Es bestehe die Möglichkeit, das kommunale Selbstbewusstsein zu stärken.